Kürzungen durch fiktive Abrechnung: Was Sie wissen müssen
Nach einem Unfall oder Schadenfall erwarten viele, dass die Versicherung den im Gutachten ermittelten Betrag vollständig überweist. Doch wer „fiktiv abrechnet" – also sich den Schadenwert ohne Reparatur auszahlen lässt – erlebt oft Kürzungen.

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Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Von einer fiktiven Abrechnung spricht man, wenn Sie die Reparatur nicht in einer Werkstatt durchführen lassen, sondern sich den ermittelten Schadenbetrag direkt auszahlen lassen.
Grundlage ist in der Regel:
- ein Sachverständigengutachten oder
- ein Kostenvoranschlag
Sie entscheiden frei, ob, wann und wie Sie reparieren. Die Versicherung zahlt dann ohne Vorlage einer Rechnung.
Warum kürzt die Versicherung bei fiktiver Abrechnung?
Versicherer argumentieren, dass bestimmte Kosten nur bei tatsächlicher Reparatur entstehen. Da Sie diese nicht haben, werden sie abgezogen.
Beispiele:
- Mehrwertsteuer (§ 249 Abs. 2 BGB)
- Verbringungskosten zur Lackiererei
- UPE-Aufschläge (Ersatzteilaufschläge)
- Mietwagenkosten
- Reinigung oder Entsorgung
Was wird abgezogen?
Die häufigsten Kürzungen:
Abzugsposition | Begründung der Versicherung |
---|---|
Mehrwertsteuer | Nur erstattbar, wenn sie tatsächlich gezahlt wurde |
Verbringungskosten | Entstehen nur bei Werkstattbeauftragung |
UPE-Aufschläge | Fiktiv nicht erforderlich |
Mietwagenkosten | Bei Nichtnutzung entfällt Anspruch |
Kleinmaterial | Nur bei tatsächlicher Reparatur |
Unser Hinweis:
Haben Sie Zweifel, ob die Kürzungen Ihrer Versicherung berechtigt sind oder möchten eine individuelle Einschätzung zu Ihrem Fall?
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Kostenlose Expertenfrage stellenUnterschiede: Gutachten vs. Kostenvoranschlag
- Gutachten: Meist detaillierter, listet alle Einzelpositionen auf, inkl. Nebenkosten – höhere Basis für Abrechnung
- Kostenvoranschlag: Oft günstiger und weniger detailliert – Versicherer nutzen dies häufig als Kürzungsargument
Praxis-Tipp:
Bei größeren Schäden immer ein unabhängiges Gutachten einholen – nicht nur den Kostenvoranschlag einer Partnerwerkstatt.
Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung
Auch bei fiktiver Abrechnung kann ein Nutzungsausfallanspruch bestehen – aber nur, wenn Sie tatsächlich nicht fahren konnten und dies nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, lehnen Versicherer oft ab.
Fiktive Abrechnung in der Gebäudeversicherung
Das Prinzip gibt es nicht nur im Kfz-Bereich. Auch bei Gebäude- oder Hausratversicherungen kann der Schadenwert ohne Reparatur ausgezahlt werden. Typische Kürzungen: nicht angefallene Handwerkerkosten, Materialaufschläge, Nebenkosten.
Die 130%-Grenze bei fiktiver Abrechnung
Gerade im Kfz-Bereich spielt die sogenannte 130%-Grenze eine wichtige Rolle. Sie besagt: Liegt der Reparaturaufwand maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, kann trotzdem repariert werden – wenn Sie nachweisen, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig erfolgt ist.
Bei einer fiktiven Abrechnung kann diese Grenze schnell zum Problem werden:
- Ohne Reparaturnachweis zahlt die Versicherung oft nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
- Eine vollständige Auszahlung der kalkulierten Reparaturkosten ist dann ausgeschlossen.
Zusammenhang mit der Schadenminderungspflicht
Versicherer begründen Kürzungen bei fiktiver Abrechnung häufig mit der Schadenminderungspflicht. Diese verpflichtet Sie, die Kosten für die Beseitigung des Schadens so gering wie möglich zu halten. Wird z. B. eine überteuerte Reparaturmethode im Gutachten angesetzt oder auf eine günstigere Lösung verzichtet, kann die Versicherung die Zahlung kürzen.
Mehr zur Schadenminderungspflicht:
Wenn die Kürzung zur vollständigen Leistungsverweigerung führt
Manchmal geht es nicht nur um eine Kürzung – die Versicherung verweigert komplett die Zahlung. Das passiert oft, wenn Ihr Verhalten nach dem Unfall als Obliegenheitsverletzung gewertet wird, z. B.:
- Unfall nicht rechtzeitig gemeldet
- Reparatur eigenmächtig veranlasst
- Polizei nicht verständigt bei klarem Anlass
In solchen Fällen kann selbst eine rechtmäßige fiktive Abrechnung scheitern.
Lesen Sie hier:
Welche Pflichten Sie bei der Kfz-Versicherung unbedingt kennen müssen:
Obliegenheitsverletzung KfzBeispiele aus der Praxis
Kfz-Unfall:
Gutachten über 5.000 € – Kürzung um 800 € wegen Mehrwertsteuer, Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen.
Wasserschaden:
Kostenvoranschlag 12.000 € – Kürzung um 2.500 €, da Reparatur nicht beauftragt.
Sturmschaden am Dach:
Auszahlung ohne MwSt. und Gerüstkosten, da Eigenreparatur durch Eigentümer.
Unser Tipp:
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Frage an persönlichen Berater stellenFAQ: Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung
- Kann ich trotz Kürzung reparieren lassen?
- Ja – Sie können die Differenz ggf. selbst tragen oder Nachforderungen stellen.
- Bekomme ich die Mehrwertsteuer bei späterer Reparatur?
- Ja, wenn Sie eine Rechnung einreichen.
- Gilt fiktive Abrechnung auch bei Totalschaden?
- Ja, aber meist mit Restwertabzug.
- Kann ich gegen Kürzungen vorgehen?
- Ja, z. B. mit Anwalt oder Gutachter – oft mit guten Erfolgschancen.

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