Obliegenheitsverletzung bei der Kfz-Versicherung: Was Sie nach einem Unfall besser nicht tun
Nach einem Autounfall denken die meisten Menschen an Reparaturen, Gutachten oder Werkstatttermine. Was viele aber vergessen: Sie haben gegenüber Ihrer Kfz-Versicherung vertragliche Pflichten – sogenannte Obliegenheiten.
Wer dagegen verstößt, dem droht im schlimmsten Fall der Verlust des gesamten Versicherungsschutzes.

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Was ist eine Obliegenheitsverletzung bei der Kfz-Versicherung?
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn Sie gegen vertraglich vereinbarte Pflichten verstoßen, die dazu dienen sollen, die Schadenregulierung korrekt und fair abzuwickeln. Diese Pflichten gelten nach einem Unfall, Diebstahl oder anderen versicherten Ereignissen – und betreffen z. B.:
- Unverzügliche Schadenmeldung
- Wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallhergang
- Mitwirkung bei der Aufklärung
- Polizeiliche Meldung bei bestimmten Fällen
Diese Pflichten haben Sie nach einem Unfall
Die wichtigsten Obliegenheiten im Überblick:
- ✔️ Unfall unverzüglich melden – telefonisch oder digital, idealerweise innerhalb von 1–3 Tagen
- ✔️ Polizei informieren – bei Personenschäden, Fahrerflucht, hohem Sachschaden oder unklarer Schuld
- ✔️ Keine Schuldanerkenntnis abgeben – auch nicht mündlich am Unfallort
- ✔️ Reparaturen abstimmen – keine eigenmächtige Instandsetzung ohne Rücksprache
- ✔️ Gutachten und Kostenvoranschläge einholen, wenn gefordert
- ✔️ Beweissicherung – Fotos, Zeugendaten, Skizze, Dashcam (falls vorhanden)
Was gilt bei Fahrerflucht, Alkohol oder falschen Angaben?
🔴 Fahrerflucht gilt als schwerwiegende Obliegenheitsverletzung – die Kfz-Haftpflicht kann Regress fordern (bis zu 5.000 € oder mehr).
🔴 Alkohol- oder Drogenfahrt führt zum vollständigen Verlust der Kasko-Leistung (Teilkasko & Vollkasko).
🔴 Falsche oder widersprüchliche Aussagen zum Unfallhergang können zur Leistungsfreiheit führen – besonders bei Verdacht auf Unfallmanipulation oder Vorschäden.
Wichtiger Hinweis:
Viele dieser Fehler passieren nicht aus Betrugsabsicht, sondern aus Stress, Unsicherheit oder Unwissen. Trotzdem kann die Versicherung rechtlich auf Leistungsverweigerung bestehen.
Typische Fehler mit drastischen Folgen
Fehler | Mögliche Folge |
---|---|
Unfall nicht gemeldet | Leistungskürzung oder vollständige Ablehnung |
Unfallort verlassen (Fahrerflucht) | Regressforderung durch Kfz-Haftpflicht |
Alkohol am Steuer | Keine Leistung aus der Vollkasko |
Werkstatt beauftragt ohne Absprache | Kürzung oder Ablehnung in der Kaskoversicherung |
Unfallhergang falsch dargestellt | Vorwurf der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung |
Warnung:
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Jetzt Risiko-Check startenWelche Leistungen kann die Versicherung verweigern?
Je nach Schwere der Obliegenheitsverletzung kann die Kfz-Versicherung:
- die Leistung teilweise kürzen (z. B. 20–50 %)
- ganz verweigern (bei grober Fahrlässigkeit)
- bereits gezahlte Leistungen zurückfordern
- den Vertrag außerordentlich kündigen
Insbesondere bei Vollkasko- und Teilkasko-Versicherungen greift der Ausschluss oft bei grobem Fehlverhalten, z. B. Fahren unter Alkohol oder bei falscher Schadenmeldung.
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Jetzt kostenlosen Risiko-Check startenFAQ: Häufige Fragen zur Obliegenheitsverletzung Kfz
- Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?
- Nicht zwingend – aber bei Personenschäden, hohem Sachschaden oder ungeklärter Schuld ist es dringend empfohlen.
- Was passiert, wenn ich erst nach einer Woche melde?
- Das kann als verspätete Meldung gewertet werden. Die Versicherung kann dann Leistungen kürzen.
- Was ist, wenn ich aus Panik den Unfallort verlasse?
- Das gilt als Fahrerflucht – und kann zur kompletten Leistungsverweigerung führen.
- Kann ich auch bei Teilschuld gekürzt werden?
- Ja, besonders wenn Sie durch eine Obliegenheitsverletzung zur Schadensvergrößerung beigetragen haben.

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