Obliegenheitsverletzung: Was bedeutet das – und was droht im Ernstfall?
Schaden passiert, aber es geht noch schlimmer: Die Versicherung lehnt die Zahlung ab mit dem Hinweis auf eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Viele Versicherungsnehmer wissen nicht einmal, was das bedeutet – geschweige denn, wann sie gegen eine solche Pflicht verstoßen haben.
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Was ist eine Obliegenheitsverletzung?
Der Begriff „Obliegenheit" beschreibt vertragliche Nebenpflichten, die Sie als Versicherungsnehmer erfüllen müssen. Dazu gehört z. B.:
- Einen Schaden rechtzeitig melden
- Den Schaden nicht eigenmächtig beseitigen
- Alle erforderlichen Auskünfte geben
- Polizei rufen bei Einbruch, Diebstahl oder Verkehrsunfall
Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, kann Ihre Versicherung die Zahlung kürzen oder ganz verweigern – selbst wenn Sie den Schaden gar nicht verursacht haben.
Wo ist das geregelt?
Obliegenheiten ergeben sich aus:
- dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 28 VVG)
- den Versicherungsbedingungen Ihrer Police (z. B. AGB Ihrer Gebäude- oder Kfz-Versicherung)
- der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG)
📌 Wichtig: Die genauen Obliegenheiten unterscheiden sich je nach Vertrag. Viele Menschen kennen sie nicht oder beachten sie im Stress des Schadenfalls nicht korrekt.
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Typische Beispiele für Obliegenheitsverletzungen
Hier einige klassische Fälle, in denen Versicherer Leistungen kürzen oder ablehnen:
- Kfz-Unfall nicht polizeilich gemeldet, obwohl Fahrerflucht oder Personenschaden vorliegt
- Wasserschaden nicht rechtzeitig angezeigt, obwohl sich die Feuchtigkeit ausbreitet
- Einbruchschaden ohne Polizeibericht gemeldet
- Unvollständige oder falsche Angaben bei der Schadenmeldung
- Reparatur eigenmächtig beauftragt, ohne Freigabe der Versicherung
- Haftpflichtschaden nicht gemeldet, weil man „es unter sich klären wollte"
Viele dieser Fehler passieren nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissen oder im Stress. Doch das schützt nicht vor den rechtlichen Folgen.
Tipp: Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Obliegenheitsverletzung begangen haben? Stellen Sie Ihre Frage an unseren kostenlosen Experten. Keine KI und keine Automatisierung.
Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung
Die schärfste Sanktion droht bei grober Fahrlässigkeit. Das heißt: Sie haben die Obliegenheit bewusst ignoriert oder besonders leichtfertig verletzt.
Mehr darüber erfahren Sie hier: Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung
Folgen bei Obliegenheitsverletzung
Die Konsequenzen richten sich nach dem Grad des Verstoßes:
| Verstoß-Art | Mögliche Folgen für Sie |
|---|---|
| Leichte Fahrlässigkeit | Kürzung der Leistung, z. B. 20–50 % |
| Grobe Fahrlässigkeit | Komplette Verweigerung der Leistung |
| Arglistige Täuschung | Vertragskündigung + Rückforderung bereits gezahlter Beträge |
Viele Versicherte erfahren erst im Schadenfall, dass sie etwas falsch gemacht haben. Doch dann ist es oft zu spät.
Obliegenheiten je nach Versicherung
🔧 Kfz-Versicherung
- – Unfallort nicht verlassen
- – Polizei rufen bei Personenschaden oder Fahrerflucht
- – Angaben zum Hergang korrekt machen
🏠 Gebäude- & Hausratversicherung
- – Schaden unverzüglich melden
- – Belege aufbewahren
- – Nichts beseitigen ohne Freigabe
🧾 Haftpflichtversicherung
- – Keine Schuldanerkenntnisse abgeben
- – Kontakt zur Versicherung herstellen
- – Keine Einigung ohne Zustimmung
Sind Sie im Schadenfall wirklich sicher?
Viele Menschen denken, sie haben gut vorgesorgt – doch kleine Fehler im Schadenfall können als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und zu gekürzten Leistungen führen.
„Haben Sie Fragen dazu, welche Pflichten im Ernstfall gelten oder ob Ihr Verhalten korrekt wäre?"
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Kostenlose Expertenfrage stellenFAQ: Häufige Fragen zur Obliegenheitsverletzung
- Was ist eine Obliegenheit?
- Vertragliche Pflicht zur Mitwirkung und Schadensvermeidung (z. B. Meldepflicht, Aufklärungspflicht).
- Was passiert, wenn ich zu spät melde?
- Die Versicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern – je nach Schwere der Pflichtverletzung.
- Was gilt bei unverschuldetem Verstoß?
- Selbst bei Fahrlässigkeit kann gekürzt werden – aber oft nur anteilig.
- Was tun bei Vorwurf der Obliegenheitsverletzung?
- Sofort reagieren, nichts unterschreiben, Beweise sichern, ggf. Anwalt einschalten.
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