Schadenminderungspflicht: Ihre Pflicht nach dem Schaden – das müssen Sie wissen
Verkehrsunfall, Wasserschaden oder Mietstreit – wer einen Schaden erleidet oder verursacht, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Eine davon ist die sogenannte Schadenminderungspflicht. Sie gilt gegenüber Versicherungen, Vermietern, Handwerkern oder auch Vertragspartnern – und wird oft unterschätzt.
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Was bedeutet Schadenminderungspflicht?
Die Schadenminderungspflicht verpflichtet Sie dazu, alles Zumutbare zu unternehmen, um einen entstandenen Schaden nicht unnötig zu vergrößern. Gemeint ist nicht nur der Schutz von Sachen, sondern auch die Pflicht, Kosten und Folgeschäden so gering wie möglich zu halten.
Juristisch geregelt ist sie in § 254 BGB (Mitverschulden) – und sie gilt sowohl für den Geschädigten als auch für den Schädiger.
Wer ist zur Schadenminderung verpflichtet?
Grundsätzlich trifft die Pflicht alle Beteiligten eines Schadenereignisses:
| Rolle | Beispiel für Pflichten |
|---|---|
| Geschädigte Person | Nach Wasserschaden sofort Wasser abdrehen, Lüften, Strom sichern |
| Schädiger | Unfallstelle absichern, nicht flüchten, Erste Hilfe leisten |
| Mieter/Vermieter | Feuchtschäden sofort melden, Sanierung ermöglichen |
| Kfz-Besitzer | Fahrzeug nicht weiterfahren, sofort Werkstatt kontaktieren |
Typische Beispiele für Schadenminderung
Nach einem Wasserschaden:
Sie drehen das Wasser ab, dokumentieren den Schaden und lüften regelmäßig – statt tagelang nichts zu unternehmen.
Nach einem Kfz-Unfall:
Sie lassen das beschädigte Fahrzeug nicht unnötig lange auf der Straße stehen oder fahren weiter, obwohl Öl ausläuft.
Bei der Rechnung eines Dienstleisters:
Sie holen mehrere Angebote ein oder prüfen, ob eine günstigere, gleichwertige Reparatur möglich ist.
Bei Mietobjekten:
Mieter müssen Sanierungsarbeiten zulassen – Vermieter müssen sofort reagieren.
💡 Tipp: Wer im Ernstfall überfordert ist, kann unbewusst gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen – mit finanziellen Folgen.
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Kostenlose Expertenfrage stellenFolgen bei Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht
Wer seiner Pflicht zur Schadenminderung nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass:
- Versicherungsleistungen gekürzt oder ganz abgelehnt werden
- eine Mitschuld (Mitverschulden) angerechnet wird
- Schadensersatzforderungen reduziert oder zurückgewiesen werden
Beispiel: Sie bemerken einen Wasserschaden, reagieren aber mehrere Tage nicht. Die Versicherung kann argumentieren, dass der Folgeschaden (z. B. Schimmelbildung) vermeidbar gewesen wäre – und übernimmt die Kosten nicht vollständig.
Schadenminderungspflicht im Kfz-Bereich
Gerade nach einem Autounfall ist die Schadenminderung ein zentrales Thema:
- Sie dürfen Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht unnötig teuer reparieren lassen („130%-Grenze" beachten!)
- Bei Totalschaden müssen Sie den Restwert über offizielle Plattformen wie eine Restwertbörse ermitteln
- Fiktive Abrechnung? Dann müssen Sie dennoch wirtschaftlich denken – kein Luxusersatz
💡 Tipp: Holen Sie immer ein Kfz-Gutachten ein, wenn der Schaden nicht offensichtlich ein Bagatellschaden ist – das sichert Beweise und klärt Ihre Pflichten.
Fiktive Abrechnung und Schadenminderungspflicht
Entscheiden Sie sich nach einem Unfall oder Schadenfall für eine fiktive Abrechnung – also die Auszahlung auf Basis eines Gutachtens ohne Reparatur –, spielt die Schadenminderungspflicht eine große Rolle.
- Versicherer kürzen hier oft Positionen, die nur bei einer tatsächlichen Reparatur anfallen würden (z. B. Mehrwertsteuer, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge).
- Wer überhöhte oder nicht notwendige Reparaturpositionen im Gutachten belässt, verstößt schnell gegen die Pflicht zur wirtschaftlichen Schadensbegrenzung.
📌 Mehr erfahren: Kürzungen durch fiktive Abrechnung
Muss ich ein Gutachten einholen?
Nicht in jedem Fall, aber häufig empfohlen – vor allem:
- Bei höherem Schaden (über 750–1.000 €)
- Wenn Haftungsfrage strittig ist
- Bei möglichen Vorschäden
Ein Gutachten kann dazu beitragen, Ihre Schadenminderungspflicht zu erfüllen, weil es die Reparatur wirtschaftlich nachvollziehbar macht.
Unterschied zur Mitwirkungspflicht
Die Schadenminderungspflicht ist nicht dasselbe wie die Mitwirkungspflicht:
| Pflicht | Inhalt |
|---|---|
| Schadenminderungspflicht | Aktiv handeln, um weitere Schäden zu verhindern |
| Mitwirkungspflicht | Der Versicherung helfen, Schaden zu bewerten |
Beide Pflichten ergänzen sich – und wirken sich direkt auf Ihre Erstattungshöhe aus.
FAQ: Häufige Fragen zur Schadenminderungspflicht
- Gilt die Schadenminderungspflicht auch für Mieter?
- Ja. Mieter müssen z. B. einen Feuchteschaden dem Vermieter melden und Sanierungen zulassen. Auch das sofortige Abdrehen des Wassers bei einem Rohrbruch gehört zu ihren Pflichten.
- Was ist, wenn ich den Schaden gar nicht bemerkt habe?
- Dann müssen Sie nachweisen, dass dies nachvollziehbar war. Bei offensichtlichen Anzeichen (Wasserflecken, Gerüche) kann es dennoch als Pflichtverstoß gewertet werden.
- Muss ich mein Auto unbedingt reparieren lassen?
- Nicht zwingend – bei fiktiver Abrechnung müssen Sie aber trotzdem wirtschaftlich vertretbar handeln und dürfen keine überhöhten Positionen beanspruchen.
- Kann die Versicherung kürzen, wenn ich nicht reagiere?
- Ja. Besonders bei Folgeschäden, die Sie durch einfache Maßnahmen hätten vermeiden können, sind Kürzungen oder komplette Ablehnungen möglich. Stellen Sie Ihre Frage direkt unserem kostenlosen Experten.
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