Ratgeber / Wertminderung nach Unfall

Wertminderung nach Unfall: Anspruch, Berechnung & Auszahlung

Ein Unfall ist schon ärgerlich genug – noch schlimmer, wenn Sie plötzlich auf hohen Kosten sitzen bleiben. Selbst wenn Ihr Auto repariert wird, verliert es oft an Wert, weil es nun als Unfallwagen gilt.

Genau hier kommt die sogenannte Wertminderung ins Spiel – und die sollten Sie unbedingt kennen, um nicht Geld zu verschenken. Dieser kann den Wiederverkaufswert deutlich senken. Die gute Nachricht: Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wertminderung nach Unfall.

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Was bedeutet Wertminderung nach Unfall?

Unter Wertminderung nach Unfall versteht man den Differenzbetrag zwischen dem Wert des Fahrzeugs vor und nach der Reparatur.

Auch bei fachgerechter Reparatur gilt ein Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt als Unfallwagen – und erzielt oft einen geringeren Preis.

Diese Differenz ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen eines unverschuldeten Unfalls.

Anspruch auf Wertminderung: Wer bekommt sie?

Sie können Wertminderung geltend machen, wenn:

  • der Unfall unverschuldet war (Haftpflichtfall)
  • das Fahrzeug nicht älter als 5–6 Jahre ist
  • die Laufleistung unter ca. 100.000 km liegt
  • es sich nicht um Bagatellschäden handelt

💡 Hinweis: Bei älteren Fahrzeugen kann in Ausnahmefällen trotzdem eine Wertminderung anfallen – etwa bei seltenen Modellen oder Oldtimern.

Berechnung der Wertminderung

Die Höhe wird meist durch einen Kfz-Sachverständigen ermittelt. Es gibt verschiedene Methoden – z. B.:

  • Methode Ruhkopf/Sahm
  • Hamburger Modell
  • BVSK-Tabellen

Beispiel:

Reparaturkosten: 5.000 €

Wiederbeschaffungswert: 20.000 €

→ Wertminderung laut Gutachter: 800 €

Tipp: Vermeiden Sie teure Fehler: Geben Sie falsche Angaben oder melden den Unfall zu spät, kann die Versicherung nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Wertminderung verweigern.

Welche Pflichten haben Sie im Kfz-Bereich?

Wertminderung und Vollkasko

Bei einem Vollkasko-Schaden ersetzt die eigene Versicherung in der Regel keine Wertminderung, da es sich um einen Eigenschaden handelt.

Anders bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung: Diese muss die merkantile Wertminderung erstatten.

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Wertminderung einfordern – so geht's

1. Gutachten erstellen lassen
2. Anspruch schriftlich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen
3. Frist setzen (meist 14 Tage)
4. Bei Ablehnung Anwalt einschalten

Auszahlung der Wertminderung

Die Auszahlung erfolgt in der Regel zusammen mit den Reparaturkosten. Falls Sie fiktiv abrechnen, wird die Wertminderung ebenfalls mit überwiesen – auch ohne Reparatur.

Aber Achtung: Bei bestimmten Konstellationen, z. B. 130%-Grenze, kann die Auszahlung an Bedingungen geknüpft sein.

Beispiele aus der Praxis

Auto 3 Jahre alt, 45.000 km:

Reparaturkosten 4.500 €, Wertminderung 600 €

SUV 5 Jahre alt, 80.000 km:

Reparaturkosten 8.000 €, Wertminderung 1.200 €

Auto 6 Jahre alt:

kein Anspruch, da Wertverlust am Markt nicht nachweisbar

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FAQ: Häufige Fragen zur Wertminderung nach Unfall

Bekommt man Wertminderung auch nach 6 Jahren?
In Ausnahmefällen ja, z. B. bei Oldtimern oder hochwertigen Fahrzeugen.
Zahlt die Vollkasko Wertminderung?
In der Regel nein – nur die gegnerische Haftpflicht.
Kann ich Wertminderung bei fiktiver Abrechnung geltend machen?
Ja, die Auszahlung erfolgt auch ohne Reparatur.

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