Die 130%-Grenze: Wann eine teurere Reparatur trotzdem möglich ist
Nach einem Verkehrsunfall oder Totalschaden denken viele, dass eine Reparatur nicht mehr lohnt, sobald die Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Die 130%-Grenze – auch 130 Prozent Grenze genannt – ist hier die entscheidende Ausnahme. Sie erlaubt eine Reparatur, wenn die Reparaturkosten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Was ist die 130%-Grenze?
Die 130%-Grenze ist eine BGH-Rechtsprechung im Kfz-Schadensrecht. Sie besagt:
Reparaturkosten ≤ Wiederbeschaffungswert × 1,3 – und trotzdem voller Ersatz, wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird und Sie das Fahrzeug weiter nutzen.
Diese Regel gilt bei Haftpflichtschäden nach einem Verkehrsunfall oder Totalschaden. Sie ermöglicht es, auch Fahrzeuge mit emotionalem oder besonderem Wert zu erhalten.
130%-Grenze berechnen
Formel:
Reparaturkosten laut Gutachten ÷ Wiederbeschaffungswert × 100 ≤ 130
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 10.000 €
- Maximal zulässige Reparaturkosten: 13.000 €
- Reparaturkosten laut Gutachten: 12.800 € → innerhalb der 130%-Grenze
💡 Wichtig: Bei der Berechnung stellt sich oft die Frage, ob Reparaturkosten netto oder brutto angesetzt werden. Maßgeblich ist der Bruttobetrag, es sei denn, Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt.
Voraussetzungen für die 130%-Grenze
Damit Sie Reparaturkosten im Rahmen der 130%-Grenze geltend machen können, müssen Sie:
- Die Reparatur vollständig und fachgerecht durchführen lassen – Eigenreparaturen reichen in der Regel nicht aus.
- Einen Reparaturnachweis erbringen – z. B. durch Werkstattrechnung und Fotodokumentation.
- Das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen – sonst kann die Versicherung kürzen oder den Mehrbetrag zurückfordern.
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Kostenlose Frage an Experten130%-Grenze bei Totalschaden
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, zahlen Versicherer normalerweise nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Dank der 130%-Grenze bei Totalschaden kann trotzdem repariert werden, wenn die Kosten innerhalb der 130 % liegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Das gilt auch für totalschaden 130 grenze-Fälle, bei denen emotionale oder besondere Gründe für den Erhalt des Fahrzeugs sprechen.
130%-Grenze und fiktive Abrechnung
Bei einer fiktiven Abrechnung – also Auszahlung auf Basis des Gutachtens ohne Reparatur – gilt die 130%-Grenze nicht.
Die Versicherung zahlt hier höchstens den Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Das betrifft auch Suchanfragen wie 130 grenze fiktive abrechnung oder 130 grenze bei fiktiver abrechnung: In beiden Fällen wird nicht der höhere Reparaturwert erstattet.
Beweislast bei der 130%-Grenze
Die Beweislast für die fachgerechte Reparatur liegt beim Geschädigten.
Das bedeutet: Sie müssen durch Rechnungen, Fotos und ggf. Gutachterbestätigung nachweisen, dass die Reparatur vollständig und im kalkulierten Umfang durchgeführt wurde.
Ohne diesen Nachweis entfällt der Anspruch auf die höheren Reparaturkosten.
Beispiele aus der Praxis
130%-Grenze Unfall: Wiederbeschaffungswert 8.000 €, Reparaturkosten 9.900 € (123 %) – Reparatur zulässig, voller Ersatz bei Nachweis.
130%-Grenze Totalschaden: Wiederbeschaffungswert 12.000 €, Reparaturkosten 15.500 € (129 %) – Reparatur erlaubt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Überschreitung: Wiederbeschaffungswert 15.000 €, Reparaturkosten 20.000 € (133 %) – kein Anspruch über den Wiederbeschaffungswert hinaus.
Risiken bei falscher Anwendung
- Überschreiten der 130%-Grenze → keine Kostenerstattung über den Wiederbeschaffungswert hinaus.
- Unvollständige Reparatur → Versicherung kann Zahlung kürzen.
- Fehlender Nutzungsnachweis → Rückforderung des Mehrbetrags.
💡 Tipp: Holen Sie vor Entscheidung ein unabhängiges Gutachten ein und klären Sie mit der Versicherung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unser Hinweis:
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Kostenlose ExpertenfrageFAQ: Häufige Fragen zur 130%-Grenze
- Gilt die 130%-Grenze bei Teilkasko?
- Nein, sie betrifft nur Haftpflichtschäden.
- Sind die Reparaturkosten netto oder brutto maßgeblich?
- Brutto, es sei denn, Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt.
- Gilt die 130%-Grenze bei allen Unfällen?
- Nur bei Haftpflichtfällen und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Was passiert, wenn ich das Auto vor Ablauf von 6 Monaten verkaufe?
- Die Versicherung kann den Mehrbetrag zurückfordern.

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