Wertminderung nach Unfall einfordern – Muster & Tipps
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie oft Anspruch auf eine merkantile Wertminderung – also den finanziellen Ausgleich für den geringeren Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs nach der Reparatur.
Damit die Versicherung zahlt, müssen Sie Ihren Anspruch korrekt und fristgerecht geltend machen.
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Alle Artikel zum Thema Wertminderung
Wann besteht Anspruch auf Wertminderung?
Sie können die Wertminderung einfordern, wenn:
- Der Unfall nicht von Ihnen verschuldet wurde (Haftpflichtfall)
- Ihr Fahrzeug nicht älter als 5–6 Jahre ist
- Die Laufleistung unter ca. 100.000 km liegt
- Ein merkantiler Minderwert durch Gutachten festgestellt wurde
Unterlagen, die Sie vorbereiten sollten
- Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit ausgewiesener Wertminderung
- Reparaturrechnung oder Kostenvoranschlag
- Unfallbericht und ggf. Polizeibericht
- Ihre Kontodaten für die Auszahlung
💡 Tipp: Lassen Sie die Unterlagen unbedingt vorab prüfen!
Mustertext: Wertminderung nach Unfall einfordern
Betreff: Geltendmachung der merkantilen Wertminderung – Schadenfall [Schadennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
im oben genannten Schadenfall mache ich hiermit die im Gutachten vom [Datum] festgestellte merkantile Wertminderung in Höhe von [Betrag in €] geltend.
Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus § 249 BGB in Verbindung mit der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Ersatzpflicht bei merkantilem Minderwert.
Bitte überweisen Sie den genannten Betrag bis spätestens [Fristdatum, z. B. 14 Tage] auf folgendes Konto:
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name, Anschrift, Kontakt]
Tipps zur erfolgreichen Durchsetzung
Unser Tipp:
„Sind Sie unsicher, ob Ihre Wertminderung korrekt berechnet oder vollständig ausgezahlt wurde?"
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Kostenlose Expertenfrage stellenFAQ: Häufige Fragen zur Wertminderung einfordern
- Brauche ich immer ein Gutachten?
- Ja, ohne Nachweis der Wertminderung haben Sie kaum Chancen auf Zahlung.
- Kann ich die Wertminderung auch fiktiv abrechnen?
- Ja – auch ohne Reparatur wird sie ausgezahlt.
- Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
- Ablehnung schriftlich anfordern und ggf. Anwalt einschalten.
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