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Doppelversicherung im Haushalt: Häufige Fälle & wie Sie sie vermeiden

Ein Haushalt bringt viele Versicherungen mit sich – Hausrat, Glasbruch, Elementar, Haftpflicht. Doch schnell passiert es, dass dieselben Risiken gleich mehrfach abgesichert sind. Die Folge: doppelte Beiträge ohne zusätzlichen Nutzen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen alle typischen Fälle von Doppelversicherung im Haushalt – und wie Sie sich davor schützen.

Alle Themen zum Thema Doppelversicherung

Wie entstehen Doppelversicherungen im Haushalt?

Häufige Gründe:

  • Umzug oder Zusammenzug: Beide Partner bringen eigene Hausratpolicen mit.
  • Zusatzpolicen abgeschlossen, obwohl die Hauptversicherung den Schutz bereits abdeckt.
  • Unübersichtliche Vertragslage: alte Verträge werden nicht gekündigt.
  • Missverständnisse über Leistungen: man glaubt, etwas sei nicht versichert, obwohl es längst enthalten ist.
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Wichtig zu beachten

Bei einer Doppelversicherung gilt oft das ältere Recht der Versicherung, sodass der neuere Vertrag rückabgewickelt oder aufgehoben werden muss.

Unsicher, ob Ihre Verträge betroffen sind? Stellen Sie Ihre Expertenfrage und erhalten Sie in 24 Stunden eine individuelle Einschätzung.

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Hausrat doppelt versichert

Der Klassiker: Zwei Hausratversicherungen für dieselbe Wohnung.

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Typische Situation

Passiert oft, wenn Paare zusammenziehen oder nach einem Umzug ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, während der alte weiterläuft.

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Das Problem

Es gibt keine doppelte Auszahlung im Schadenfall – die Versicherer teilen sich die Regulierung.

Glasbruch doppelt abgesichert

Viele Haushalte schließen zusätzlich eine Glasbruchversicherung ab – obwohl Glasbruch bereits in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung enthalten ist.

Beispiele:

  • Fenster, Türen, Duschkabinen – meist schon im Hausrat enthalten.
  • Glaskeramik-Kochfelder – oft über Erweiterung versichert.

Elementarschäden doppelt versichert

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Typische Überschneidung

Überschwemmung, Hochwasser, Sturmfluten – oft separat abgesichert, obwohl die Elementarschadendeckung in modernen Hausrat- oder Gebäudeversicherungen längst integriert ist.

➡️ Doppelversicherung = unnötige Beiträge.

Private Haftpflicht doppelt vorhanden

Auch die Haftpflichtversicherung ist häufig doppelt abgeschlossen:

  • Ein Partner bringt eine eigene Haftpflicht mit, die Familie wird später in einer gemeinsamen Police abgesichert.
  • Kinder sind oft bis zum Ende der Ausbildung automatisch mitversichert – trotzdem wird für sie zusätzlich eine eigene Police abgeschlossen.

Wohngebäude & Hausrat mit Überschneidungen

Wohngebäude- und Hausratversicherung decken unterschiedliche Risiken – überschneiden sich aber bei bestimmten Fällen:

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Beispiel: Einbruchschäden

Einbruchschäden an Türen & Fenstern → manchmal sowohl über Hausrat als auch Wohngebäude abgesichert.

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Rechtslage

In solchen Fällen gibt es keine doppelte Auszahlung, sondern nur eine Aufteilung der Regulierung.

Spezialversicherungen, die oft schon enthalten sind

Viele Zusatzpolicen sind schlicht überflüssig:

  • Fahrradversicherung → oft Teil der Hausrat
  • Sturm- und Hagelversicherung → bereits in Wohngebäude inkludiert
  • Einbruchdiebstahl-Policen → über die Hausrat abgedeckt
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FAQ: Doppelversicherung Haushalt

Zahlt die Versicherung doppelt, wenn ich Hausrat doppelt habe?
Nein. Die Versicherer teilen sich die Regulierung. Sie erhalten nicht mehr Geld als den tatsächlichen Schaden, auch wenn Sie doppelt versichert sind und doppelte Beiträge zahlen.
Kann ich eine Doppelversicherung kündigen?
Ja, meist außerordentlich, sobald Sie den Doppelabschluss nachweisen. Viele Versicherer ermöglichen eine schnelle Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfristen bei nachgewiesener Doppelversicherung.
Was ist die häufigste Doppelversicherung im Haushalt?
Hausrat- und Glasbruchpolicen – oft unnötig doppelt abgeschlossen. Besonders bei Paaren, die zusammenziehen oder nach einem Umzug entstehen häufig mehrfache Hausratversicherungen.
Welche Rolle spielt das ältere Vertragsrecht?
Häufig gilt die ältere Police, die neue muss rückabgewickelt oder aufgehoben werden – hier lohnt eine Expertenfrage. Sie können unter Umständen bereits gezahlte Beiträge zurückfordern. Jetzt Verträge prüfen lassen

Haben Sie den Überblick über Ihre Policen?

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