SF-Klasse nach Unfall: Rückstufung, Folgen & wie Sie teure Mehrkosten vermeiden
Ein Unfall kann nicht nur Blechschäden verursachen – er hat oft auch langfristige finanzielle Folgen. Eine der größten Kostenfallen ist die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).
Das kann bedeuten: jahrelang höhere Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung. Hier erfahren Sie, wie Versicherer rückstufen, was das für Ihren Geldbeutel bedeutet und wie Sie eine Rückstufung vermeiden können.
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Wie Versicherer nach einem Schaden zurückstufen
Die SF-Klasse gibt an, wie viele Jahre Sie unfallfrei gefahren sind. Je höher Ihre SF-Klasse, desto niedriger Ihr Beitragssatz.
Kommt es zu einem Schaden, stuft der Versicherer Sie nach festen Rückstufungstabellen um mehrere Klassen herunter – egal, wie lange Sie vorher unfallfrei gefahren sind.
💡 Wichtig: Die Rückstufung erfolgt nicht nur in der Haftpflicht-, sondern auch in der Vollkasko-Versicherung, sofern dort ein Schaden reguliert wird.
Rückstufungstabellen verstehen
Jeder Versicherer hat eigene Rückstufungstabellen, die in den Vertragsunterlagen stehen. Diese legen fest, um wie viele SF-Klassen Sie nach einem Schaden zurückfallen.
| Vorherige SF-Klasse | Nach 1 Schaden | Nach 2 Schäden |
|---|---|---|
| SF 20 | SF 14 | SF 4 |
| SF 15 | SF 8 | SF 1 |
➡️ Schon ein einzelner Schaden kann also mehrere Jahre Beitragseinstufung zunichtemachen.
Beispielrechnungen für Mehrkosten
Ein Unfall kann über Jahre hinweg zu hohen Mehrkosten führen.
Rechenbeispiel:
Vor Unfall: SF 20 → Beitragssatz 25 %, Jahresbeitrag 600 €
Nach Rückstufung: SF 14 → Beitragssatz 35 %, Jahresbeitrag 840 €
Mehrkosten pro Jahr: 240 €
Hochgerechnet auf 5 Jahre: 1.200 € Mehrkosten
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Möglichkeiten zur Vermeidung einer Rückstufung
📌 Mehr zu vertraglichen Pflichten: Obliegenheitsverletzung Kfz
📌 Für Kosten-Nutzen-Abwägung: Schadenminderungspflicht
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Kostenlose Expertenfrage stellenFAQ: Häufige Fragen zur SF-Klasse nach Unfall
- Wie viele Stufen werde ich zurückgestuft?
- Das hängt von Ihrem Versicherer und der Rückstufungstabelle ab.
- Kann ich eine Rückstufung rückgängig machen?
- Ja, z. B. durch Kulanz, Tarifwechsel oder Kostenübernahme des Schadens.
- Gilt die Rückstufung auch in der Teilkasko?
- Nein, nur in Haftpflicht- und Vollkasko.
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