Ratgeber / Parkplatzschaden

Schuldfrage bei Parkplatzschaden: Wer haftet & wer zahlt wirklich?

Ein Parkplatzschaden ist schnell passiert: beim Ausparken gestreift, beim Rangieren angerempelt oder auf engem Raum touchiert. Doch die eigentliche Frage lautet immer: Wer trägt die Schuld und wer muss zahlen? Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab – von der Beweislage über Zeugenaussagen bis hin zu den Versicherungsbedingungen.

Warum die Schuldfrage bei Parkplatzschäden kompliziert ist

Auf Parkplätzen gelten keine typischen Vorfahrtsregeln wie auf Straßen. Die Rechtsprechung bewertet oft nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Das führt dazu, dass Gerichte häufig eine Mitschuld beider Beteiligten annehmen – auch wenn nur einer den anderen berührt hat.

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Typische Unfallszenarien auf Parkplätzen

Beide fahren gleichzeitig rückwärts

Oft 50:50-Schuld.

Einer fährt, der andere steht

Der Fahrende trägt meist die volle Verantwortung.

Ein- oder Ausparkende Fahrzeuge

Erhöhte Sorgfaltspflicht → Schuld häufig beim Ein- oder Ausparkenden.

Fahrzeugtüren öffnen

Wer beim Türöffnen einen Schaden verursacht, haftet in der Regel allein.

Versicherungsschutz: Teilkasko, Vollkasko & Haftpflicht

Haftpflichtversicherung:

Sie kommt immer dann ins Spiel, wenn Sie beim Parken oder Ausparken ein fremdes Fahrzeug beschädigen.

👉 Beispiel: Sie streifen beim Rückwärtsausparken das Auto neben Ihnen. Die Reparaturkosten am fremden Wagen übernimmt Ihre Haftpflicht.

Aber: Eigene Schäden an Ihrem Auto bleiben unversichert – es sei denn, Sie haben zusätzlich eine Vollkasko.

Teilkasko:

Die Teilkasko schützt nicht bei selbst verschuldeten Parkplatzschäden. Sie greift nur bei bestimmten Risiken wie Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Wildunfällen.

👉 Beispiel: Ein Sturm fegt über den Parkplatz und ein Ast fällt auf Ihr Auto – hier zahlt die Teilkasko.

👉 Dagegen: Fahren Sie selbst gegen einen Poller beim Rangieren, bleibt die Teilkasko wirkungslos.

Vollkasko:

Diese Police ist die einzige, die auch Eigenschäden durch selbst verursachte Unfälle übernimmt.

👉 Beispiel 1: Beim Einparken stoßen Sie gegen eine Laterne und beschädigen Ihren Kotflügel. Die Vollkasko zahlt den Schaden an Ihrem Auto.

👉 Beispiel 2: Sie streifen beim Ausparken einen Pfeiler in der Tiefgarage – auch hier springt die Vollkasko ein.

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Wichtige Hinweise

Tipp: Beachten Sie, dass die Vollkasko nach einem regulierten Schaden oft mit einer Rückstufung in der SF-Klasse verbunden ist – was über die Jahre zu höheren Beiträgen führt.

Mehr zu SF-Klassen

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Polizei & Meldepflicht: Wann einschalten?

Die Polizei sollte immer dann informiert werden, wenn:

  • der Unfallgegner nicht vor Ort ist (z. B. beschädigtes parkendes Auto)
  • die Schuldfrage unklar ist
  • es keine Zeugen gibt
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Achtung

Wer einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht – mit drastischen Konsequenzen (Strafanzeige, Führerscheinentzug, Versicherungsregress).

Schuldfrage und Fahrerflucht

Gerade bei Parkplatzschäden kommt es häufig zu Fahrerflucht-Vorwürfen. Wichtig:

  • Bleiben Sie am Unfallort.
  • Hinterlassen Sie keine Zettel – diese reichen rechtlich nicht aus.
  • Warten Sie eine angemessene Zeit oder rufen Sie sofort die Polizei.

FAQ: Parkplatzschäden kurz erklärt

Wer zahlt bei Parkplatzschaden ohne Schuld?
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert den Schaden. Bei Unklarheit über die Schuldfrage kann eine Quotenregelung greifen.
Was tun, wenn kein Verursacher auffindbar ist?
Polizei einschalten und Anzeige erstatten. Eventuell kann die Vollkaskoversicherung den Eigenschaden übernehmen.
Bin ich in der Teilkasko bei Parkplatzschäden abgesichert?
Nein, die Teilkasko greift nur bei bestimmten Risiken wie Diebstahl oder Naturereignissen. Nur die Vollkasko übernimmt selbst verursachte Schäden.
Muss ich bei einem kleinen Kratzer die Polizei rufen?
Ja, wenn der andere Fahrer nicht anwesend ist oder die Schuldfrage unklar ist. Einfach wegfahren gilt als Fahrerflucht.

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