Motorschaden & Versicherung: Wer zahlt im Ernstfall?
Ein Motorschaden kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Viele Betroffene hoffen dann auf ihre Versicherung – doch nicht jede Police springt ein. Ob Teilkasko, Vollkasko oder eine Zusatzgarantie – die Unterschiede sind groß. Wer seine Rechte kennt, kann im Ernstfall besser einschätzen, ob die Kosten übernommen werden.
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Zahlt die Teilkasko bei Motorschaden?
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle oder Naturereignisse. Ein Motorschaden durch Verschleiß, Ölmangel oder Zahnriemenriss ist in der Regel nicht enthalten.
Nur wenn der Motorschaden indirekt Folge eines versicherten Ereignisses ist, kann die Teilkasko zahlen.
Beispiel
Ein Wildunfall zerstört den Kühler, das Fahrzeug überhitzt und erleidet einen Motorschaden.
Vollkasko & Folgeschäden
Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich auch selbstverschuldete Unfälle. Ein Motorschaden wird jedoch meist nur bezahlt, wenn er direkt aus einem Unfall hervorgeht.
Nicht gedeckt sind klassische Verschleißschäden wie Kolbenfresser oder defekte Zylinderkopfdichtungen.
Beispiel
Sie fahren gegen einen Baum, der Aufprall beschädigt die Ölwanne und der Motor nimmt dadurch Schaden – die Vollkasko zahlt.
Motorschaden nach Unfall: Wie stark steigt Ihr Beitrag?
Wenn ein Motorschaden durch einen selbstverschuldeten Unfall entsteht, zahlt die Vollkasko – aber Sie werden in Ihrer SF-Klasse zurückgestuft. Das bedeutet: Ihr Versicherungsbeitrag steigt deutlich an, oft über mehrere Jahre.
Berechnen Sie jetzt, welche neue SF-Klasse auf Sie zukommt und wie sich die Beitragserhöhung konkret auswirkt. Geben Sie einfach Ihre aktuelle Versicherung und schadenfreie Jahre ein.
Herstellergarantie & Anschlussversicherung
Bei neueren Fahrzeugen oder jungen Gebrauchten kann eine Herstellergarantie oder eine Anschlussgarantie greifen.
Herstellergarantie
gilt oft 2–5 Jahre, deckt Material- und Produktionsfehler
Anschlussgarantie
gegen Aufpreis, übernimmt teilweise auch Motorschäden
Mehr Details zu Kosten und Abwägungen
Versicherungskürzungen & Streitfälle
Selbst wenn ein Versicherungsschutz besteht, kommt es häufig zu Kürzungen oder Ablehnungen:
- Obliegenheitsverletzung: Schaden zu spät gemeldet oder Fahrzeug weitergefahren. Mehr zur Obliegenheitsverletzung
- Streit um Vorschäden: Versicherer behauptet, der Schaden habe schon vorher bestanden
- Fiktive Abrechnung: Versicherungen zahlen nur, was bei günstiger Reparatur angefallen wäre. Mehr zur fiktiven Abrechnung
FAQ: Motorschaden & Versicherung
- Zahlt die Teilkasko bei Motorschaden?
- Nur in Ausnahmefällen, wenn der Schaden Folge eines versicherten Ereignisses ist.
- Wann übernimmt die Vollkasko die Kosten?
- Bei Motorschäden, die durch einen Unfall verursacht werden.
- Kann die Garantie Motorschäden abdecken?
- Ja, insbesondere Herstellergarantie oder Anschlussversicherung.
- Warum kürzt die Versicherung oft Zahlungen?
- Häufig wegen Obliegenheitsverletzungen oder wenn Vorschäden nicht angegeben wurden.
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