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Motorschaden beim Autokauf oder -verkauf: Ihre Rechte & Pflichten

Ein Motorschaden ist nicht nur eine finanzielle Belastung – er wird auch schnell zum Streitpunkt beim Autokauf oder -verkauf. Käufer fürchten versteckte Schäden, Verkäufer müssen ihre Offenbarungspflichten beachten. Wer seine Rechte kennt, vermeidet teure Fehler und unnötige Prozesse.

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Motorschaden beim Gebrauchtwagenkauf

Ein Motorschaden zählt zu den schwersten Mängeln am Auto. Wird er beim Kauf verschwiegen, drohen rechtliche Konsequenzen.

  • Käufer dürfen grundsätzlich davon ausgehen, dass das Fahrzeug fahrbereit ist
  • Versteckte Schäden wie schleichender Ölverlust oder defekte Zylinderkopfdichtung müssen offengelegt werden
  • Werden sie verschwiegen, gilt das als arglistige Täuschung

Rechte des Käufers: Rücktritt, Minderung & Gewährleistung

Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass ein Motorschaden vorlag oder kurz darauf eintritt, hat der Käufer mehrere Optionen:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto geht zurück, der Kaufpreis wird erstattet
  • Minderung des Kaufpreises: Der Käufer behält das Fahrzeug, erhält aber Geld zurück
  • Nacherfüllung: Der Verkäufer muss den Mangel auf eigene Kosten beheben

Die genaue Rechtslage hängt davon ab, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer handelt. Händler unterliegen einer gesetzlichen Gewährleistungspflicht, private Verkäufer können diese oft ausschließen.

Pflichten des Verkäufers: Offenbarung & Haftung

Verkäufer sind verpflichtet, bekannte Mängel am Motor offen mitzuteilen.

  • Wer einen Motorschaden verschweigt, riskiert Rückabwicklung oder Schadensersatz
  • Selbst wenn ein Schaden nur vermutet wird („der Motor klappert"), sollte dieser Hinweis im Kaufvertrag festgehalten werden
  • Gewerbliche Händler haben eine erhöhte Pflicht, alle wesentlichen Mängel zu dokumentieren
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Auto mit Motorschaden verkaufen

Auch mit Motorschaden lässt sich ein Fahrzeug noch verkaufen – oft jedoch nur mit deutlichen Abzügen. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Verkauf an Händler oder Exportfirmen, die Fahrzeuge mit Defekt ankaufen
  • Privatverkauf mit Offenlegung des Schadens – rechtlich sicherer, aber oft mit Preisabschlägen
  • Verkauf als Ersatzteilspender oder für Bastler
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Motorschaden Reparatur & Kosten

FAQ: Motorschaden beim Kauf oder Verkauf

Kann ich ein Auto mit Motorschaden zurückgeben?
Ja, wenn der Schaden beim Kauf verschwiegen wurde oder Gewährleistung greift.
Muss ein privater Verkäufer für Motorschäden haften?
Nicht unbedingt – wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und keine Täuschung vorliegt.
Darf ich ein Auto mit Motorschaden trotzdem verkaufen?
Ja, aber nur mit klarer Offenlegung des Schadens.
Lässt sich ein Auto mit Motorschaden noch gut verkaufen?
Ja, aber meist nur mit deutlichem Preisabschlag – besonders bei älteren Fahrzeugen.

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