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Werbung auf dem Dienstwagen: Rechte, Pflichten & steuerliche Folgen

Ein Dienstwagen wird oft nicht nur als Transportmittel, sondern auch als rollende Werbefläche genutzt. Logos, Schriftzüge oder ganze Folierungen sind beliebt – sowohl bei Unternehmen als auch bei Selbstständigen. Doch dabei tauchen viele Fragen auf: Darf ein Arbeitgeber Werbung auf dem Dienstwagen verlangen? Wie wirkt sich das steuerlich aus? Und was gilt, wenn der Wagen auch privat gefahren wird?

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Werbungspflicht im Arbeitsvertrag

Arbeitnehmer:

Arbeitgeber können festlegen, dass der Dienstwagen mit Logos oder Schriftzügen ausgestattet wird. Das muss jedoch im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Dienstwagenregelung vereinbart sein. Ohne diese Regelung darf ein Arbeitnehmer nicht gezwungen werden, Werbung auf seinem privat genutzten Firmenwagen zu dulden.

Unternehmer & Selbstständige:

Hier gilt: Werbung ist jederzeit erlaubt. Allerdings kann es zu steuerlichen Fragen kommen, wenn der Wagen auch privat genutzt wird.

Steuerliche Behandlung von Werbung auf dem Dienstwagen

Werbung auf dem Dienstwagen kann steuerliche Vorteile bringen:

  • Betriebsausgabe: Kosten für Beklebung oder Folierung sind absetzbar.
  • Privatnutzung: Wenn der Wagen auch privat gefahren wird, bleibt die Werbung bestehen – steuerlich ist das unproblematisch.
  • Besonderheit: Werbung gilt nicht als geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer, solange sie im dienstlichen Interesse des Arbeitgebers angebracht wird.
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Optik & Wertminderung: Konflikte bei Rückgabe

Gerade bei Leasingfahrzeugen oder Rückgabe an den Arbeitgeber kann Werbung zum Streitpunkt werden:

  • Folierungen müssen häufig rückstandsfrei entfernt werden.
  • Rückstände oder Lackschäden gelten als Schaden und können Nachzahlungen auslösen.
  • Bei aufwendigen Beklebungen kann der Wiederverkaufswert sinken.
📌

Tipp

Klären Sie vorab, wer die Kosten für das Anbringen und Entfernen der Werbung trägt – und lassen Sie es schriftlich im Vertrag festhalten.

FAQ: Werbung auf Dienstwagen

Darf mein Arbeitgeber Werbung auf meinem Dienstwagen anbringen?
Nur, wenn dies vertraglich geregelt ist.
Muss ich Werbung auf meinem privat genutzten Dienstwagen dulden?
Nein, ohne Vereinbarung nicht.
Sind Werbekosten steuerlich absetzbar?
Ja, für Unternehmer als Betriebsausgabe.
Wer zahlt die Entfernung bei Leasingrückgabe?
In der Regel der Leasingnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Expertenfrage stellen

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