Dienstwagen: Kosten & Tanken – Wer zahlt wirklich?
Ein Dienstwagen bringt viele Vorteile – aber auch Fragen rund um Kosten und Tanken. Darf ich den Wagen für private Fahrten nutzen und trotzdem mit Tankkarte bezahlen? Wer übernimmt Reparaturen und Inspektionen? Und wann muss ich als Arbeitnehmer selbst in die Tasche greifen?

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Wer zahlt die Tankkosten beim Dienstwagen?
In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Tankkosten – oft über eine Tankkarte.
- Reine Dienstfahrten: werden fast immer komplett übernommen.
- Private Fahrten: je nach Vereinbarung ebenfalls inklusive oder separat zu zahlen.
- Hybrid- & Elektrofahrzeuge: Arbeitgeber können auch Stromkosten übernehmen.
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Expertenfrage stellenReparaturen, Wartung & Unterhaltskosten
- Arbeitgeber trägt in der Regel Kosten für Inspektionen, Ölwechsel, TÜV oder Reifen.
- Verschleißteile (z. B. Bremsen, Reifen) fallen meist ebenfalls in die Verantwortung des Arbeitgebers.
- Nur bei grob fahrlässiger Beschädigung kann der Arbeitnehmer zur Kasse gebeten werden.
Private Fahrten: Kostenübernahme oder Eigenleistung?
Ob die Kosten für private Fahrten mit dem Dienstwagen übernommen werden, hängt stark vom Arbeitsvertrag oder der Dienstwagenvereinbarung ab.
Arbeitgeber übernimmt alle Kosten:
In vielen Fällen trägt der Arbeitgeber sämtliche Ausgaben, auch für private Fahrten – vom Tanken über Wartung bis hin zu Reparaturen. Der Arbeitnehmer muss lediglich den geldwerten Vorteil versteuern (1%-Regel oder Fahrtenbuch).
Separate Betankung für Privatfahrten:
Manche Verträge sehen vor, dass Arbeitnehmer den Dienstwagen bei privaten Fahrten selbst betanken. Hierfür gibt es oft zwei Tankkarten oder eine klare Dokumentation über die Kilometerstände.
Mischmodelle:
Es existieren auch Modelle, bei denen der Arbeitgeber die Kosten für Dienst- und Arbeitswege trägt, während längere private Urlaubsfahrten vom Arbeitnehmer bezahlt werden müssen.
Zusatzregelungen:
In einigen Fällen darf der Dienstwagen auch von Familienmitgliedern genutzt werden. Dann wird häufig verlangt, dass diese Fahrten ausschließlich auf eigene Kosten erfolgen.
Fazit
Klare schriftliche Regelungen im Arbeitsvertrag oder in der Dienstwagenvereinbarung sind entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden. Ohne präzise Absprachen kommt es schnell zu Missverständnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Schäden & Selbstbeteiligung
Bei Schäden am Dienstwagen greifen meist Vollkasko-Versicherungen.
- Arbeitgeber trägt die Kosten, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Selbstbeteiligung kann auf den Arbeitnehmer übertragen werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
- Bei vorsätzlichem Fehlverhalten haftet der Arbeitnehmer.
FAQ: Dienstwagen-Kosten & Tanken
- Wer zahlt den Sprit für private Fahrten?
- Das hängt von der Vereinbarung ab – oft der Arbeitgeber, manchmal der Arbeitnehmer.
- Darf ich die Tankkarte für private Fahrten nutzen?
- Nur, wenn es im Vertrag ausdrücklich erlaubt ist.
- Wer zahlt Inspektion und Wartung?
- In der Regel der Arbeitgeber – außer es ist anders vereinbart.

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