Dienstwagen & Schäden: Wer zahlt bei Unfall oder Defekt?
Ein Schaden am Dienstwagen sorgt fast immer für Diskussionen: Zahlt die Versicherung, der Arbeitgeber – oder muss der Arbeitnehmer selbst haften? Die Antwort hängt von der Ursache des Schadens, den Versicherungsbedingungen und der Dienstwagenregelung ab.
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Typische Schäden am Dienstwagen
- Lackkratzer & kleine Parkschäden
- Steinschläge an Windschutzscheiben
- Dellen & Unfallschäden bei Fahrten im Straßenverkehr
- Motorschäden oder Defekte durch Abnutzung
- Innenraumschäden wie Brandlöcher oder Flecken
Wichtiger Hinweis
Bei der Rückgabe eines Leasing-Dienstwagens sind besonders Lack- und Felgenschäden häufig ein Streitpunkt.
Versicherungsschutz bei Schäden
- Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden an fremden Fahrzeugen oder Personen.
- Teilkasko: Übernimmt Glasbruch, Diebstahl, Brand oder Wildunfälle.
- Vollkasko: Deckt auch selbst verursachte Schäden am Dienstwagen.
Experten-Tipp
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Expertenfrage stellenHaftung des Arbeitnehmers
Ob ein Arbeitnehmer bei einem Schaden am Dienstwagen haftet, hängt maßgeblich vom Grad seines Verschuldens ab. Die Rechtsprechung unterscheidet dabei klar:
Leichte Fahrlässigkeit:
Passiert ein Schaden im Rahmen der normalen Arbeit, ohne dass dem Arbeitnehmer ein grober Vorwurf zu machen ist, trägt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten.
Beispiel
Ein Mitarbeiter streift beim Rangieren in einer engen Tiefgarage leicht eine Wand oder übersieht einen kleinen Poller. Hier gilt: Solche Missgeschicke passieren im normalen Arbeitsalltag – der Arbeitnehmer haftet nicht.
Mittlere Fahrlässigkeit:
Hat der Arbeitnehmer gegen übliche Sorgfaltspflichten verstoßen, aber nicht grob fahrlässig gehandelt, wird der Schaden häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
Beispiel
Ein Fahrer schaut kurz aufs Handy, rollt langsam gegen ein anderes Auto und verursacht eine Delle. Solche Fälle landen oft in der „Mithaftung".
Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz:
Wer grob gegen Regeln verstößt oder den Schaden absichtlich verursacht, muss voll haften.
Beispiele:
- Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogen.
- Rotlicht ignorieren oder extrem riskantes Fahrmanöver.
- Bewusste Beschädigung des Dienstwagens.
Wichtig
In solchen Fällen verweigert oft auch die Versicherung die Regulierung – der Arbeitnehmer bleibt vollständig auf den Kosten sitzen.
Dienstwagen beschädigt: Wie stark steigt Ihr privater Versicherungsbeitrag?
Auch wenn der Arbeitgeber die Kosten trägt – bei privater Nutzung oder eigenem Verschulden kann eine Rückstufung in Ihrer privaten KFZ-Versicherung drohen. Berechnen Sie jetzt, welche Beitragssteigerung auf Sie zukommt.
🧮 Beitragssteigerung berechnenSchäden bei privater Nutzung
Auch bei privaten Fahrten mit dem Dienstwagen gelten klare Regeln – entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde:
Private Nutzung erlaubt:
Ist die Privatnutzung vertraglich gestattet, greift in der Regel die Vollkasko-Versicherung. Schäden, die bei einer privaten Fahrt entstehen, werden also übernommen.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer fährt am Wochenende mit dem Firmenwagen in den Urlaub und beschädigt beim Rückwärtsfahren eine Laterne. Die Vollkasko deckt den Schaden – eine Rückstufung oder Selbstbeteiligung kann aber folgen.
Kostenbeteiligung:
Viele Verträge sehen eine Selbstbeteiligung vor, die der Arbeitnehmer im Schadenfall zahlen muss. Diese liegt häufig zwischen 300 und 1.000 Euro. Damit will der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Mitarbeiter sorgfältig mit dem Wagen umgeht.
Unbefugte Nutzung:
Wenn Familienmitglieder, Partner oder Freunde den Dienstwagen nutzen, ohne dass dies ausdrücklich erlaubt ist, kann es gefährlich werden. In solchen Fällen droht:
- Verlust des Versicherungsschutzes.
- Arbeitnehmer haftet persönlich für den Schaden.
Beispiel
Der Sohn fährt mit dem Dienstwagen ohne Genehmigung und verursacht einen Unfall – die Versicherung verweigert die Leistung.
Tipp
Wer seinen Dienstwagen auch von Angehörigen nutzen lassen möchte, sollte dies unbedingt schriftlich im Vertrag klären, um spätere Konflikte zu vermeiden.
FAQ: Schäden am Dienstwagen
- Wer zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall mit dem Dienstwagen?
- In der Regel die Vollkasko, ggf. mit Beteiligung des Arbeitnehmers.
- Kann der Arbeitgeber Schadenersatz vom Arbeitnehmer verlangen?
- Ja, bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten.
- Muss ich kleine Kratzer oder Steinschläge melden?
- Ja, auch Kleinschäden müssen dokumentiert werden.
- Was passiert bei Schäden während privater Fahrten?
- Sie sind meist versichert, können aber zu Selbstbeteiligungen oder Rückstufungen führen. Expertenfrage stellen
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