Wasserschaden in der Mietwohnung – wer zahlt und was ist zu tun?
Ein Wasserschaden in einer Mietwohnung bringt schnell Unsicherheit: Wer ist verantwortlich? Muss der Vermieter sofort reagieren? Und was übernimmt die Versicherung?

Alle Artikel zum Thema Wasserschaden
Rohrbruch oder Wasserschaden? Was tun und wer zahlt?
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Wasserschaden im Bad – was jetzt zu tun ist
Wasserschaden an der Decke? So erkennen und reagieren Sie richtig
Wasserschaden melden – so geht's richtig
Ursachen & typische Fälle in Mietwohnungen
Ein Wasserschaden in der Mietwohnung kann viele Ursachen haben – nicht immer sind Mieter oder Vermieter schuld. Häufige Auslöser sind:
Rohrbruch oder defekte Leitung im Gebäude
In Altbauten, aber auch bei Materialfehlern, kann es zu einem Rohrbruch kommen. Erste Anzeichen: Druckverlust, Fließgeräusche oder feuchte Stellen an Decken und Wänden. Besonders heimtückisch sind verdeckte Schäden in Zwischendecken oder Installationsschächten.
Undichte Dusche oder Silikonfugen
Haarrisse in der Duschwanne, poröse Fugen oder falsch abgedichtete Anschlüsse führen dazu, dass Wasser unbemerkt in den Boden sickert – oft über Wochen. Typisch: feuchte Decke in der Wohnung darunter oder Schimmelbildung im Bad.
Waschmaschine ausgelaufen (eigene oder Nachbarwohnung)
Ein geplatzter Zulaufschlauch, ein defektes Ventil oder ein Bedienfehler führen schnell zu größeren Mengen Wasser auf dem Boden. Besonders tückisch: Wenn der Schaden aus der Nachbarwohnung stammt und erst durch tropfende Decken oder Flecken sichtbar wird.
Rückstau aus Abfluss oder Keller
Verstopfungen in der Hauptleitung oder starke Regenfälle sorgen dafür, dass Abwasser nicht abfließt, sondern zurück in Dusche, WC oder Keller läuft. Häufig ist das mit unangenehmem Geruch und erheblichem Reinigungsaufwand verbunden.
Wasserschaden durch Nachbarn (z. B. unsachgemäßer Umgang)
Ob eine überlaufende Badewanne oder ein geplatzter Spülmaschinenschlauch – Unachtsamkeit in einer anderen Wohnung kann auch Ihre Räume betreffen. Wichtig: In solchen Fällen greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Tipp zur Dokumentation
Auch bei Wasserschäden in der Mietwohnung gilt: Dokumentation ist der erste Schritt zur Klärung. Machen Sie Fotos, notieren Sie Zeitpunkte und informieren Sie frühzeitig Ihren Vermieter.
Sofortmaßnahmen für Mieter
Als Mieter haben Sie bestimmte Pflichten zur Schadenminderung – auch wenn Sie nicht der Verursacher sind:
- 01
Schaden fotografieren oder filmen
Dokumentieren Sie den Umfang aus verschiedenen Blickwinkeln und machen Sie Übersichts- sowie Detailaufnahmen.
- 02
Vermieter oder Hausverwaltung sofort informieren
Per Telefon für die Eilmeldung, dann schriftlich per E-Mail oder Brief zur Dokumentation.
- 03
Wasser abstellen (sofern möglich)
Hauptwasserhahn finden und zudrehen – oft unter der Spüle oder im Hausanschlussraum.
- 04
Elektrik sichern
Strom in betroffenen Bereichen abschalten, wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen oder Geräten gelangt ist.
- 05
Nässe eindämmen
Eimer, Handtücher, Folie verwenden – was verfügbar ist, um weitere Schäden zu verhindern.
Wichtig zu wissen
Auch wenn Sie nicht schuld sind – Ihre Pflicht zur Schadenminderung besteht immer. Unterlassene Hilfeleistung kann Ihnen angelastet werden.
Was muss der Vermieter tun?
Vermieter haben bei Wasserschäden umfassende Pflichten zur schnellen Schadensbeseitigung:
- Schaden prüfen und Handwerker beauftragen
- Versicherung kontaktieren
- Schimmelgefahr einschätzen und ggf. Maßnahmen einleiten
- Zugang zur Wohnung ermöglichen (z. B. für Trocknung)
Rechtliche Hinweise
Vermieter müssen "unverzüglich" handeln. Bei Verzögerungen können Mieter Ersatzvornahme androhen oder Mietminderung geltend machen.
Wer zahlt den Schaden – Mieter, Vermieter oder Versicherung?
Ein Wasserschaden in der Mietwohnung wirft oft die Frage auf, wer die Kosten trägt – denn je nach Ursache und betroffener Sache greifen unterschiedliche Versicherungen:
Gebäudeversicherung
Wird vom Vermieter abgeschlossen und deckt Schäden am Baukörper ab – z. B. durch Rohrbruch in der Wand, undichte Leitungen oder durchnässte Decken. Sie übernimmt auch Trocknungsmaßnahmen oder Reparaturen im Mauerwerk.
➢ Träger: Vermieter
➢ Gilt für: Rohre, Böden, Wände, Decken, Estrich, fest verbaute Installationen
Hausratversicherung des Mieters
Greift bei Schäden am persönlichen Eigentum – z. B. Möbel, Teppiche, Kleidung oder Elektrogeräte, die durch Leitungswasser beschädigt wurden. Voraussetzung: Der Schaden wurde versichert ausgelöst.
➢ Träger: Mieter
➢ Gilt für: Mobiliar, persönliche Gegenstände, Einrichtung
Haftpflichtversicherung des Verursachers
Ist der Schaden durch eine andere Person verursacht worden – etwa durch eine überlaufende Badewanne beim Nachbarn – springt dessen private Haftpflichtversicherung ein.
➢ Träger: Verursacher (z. B. Mieter in anderer Wohnung)
➢ Gilt für: Schäden am Eigentum Dritter
Mieter
Müssen nur zahlen, wenn nachgewiesene Fahrlässigkeit vorliegt – etwa bei unbeaufsichtigtem Wassereinlauf in die Badewanne oder einem nicht ordnungsgemäß angeschlossenen Waschgerät. In solchen Fällen kann auch die eigene Haftpflichtversicherung greifen – sofern vorhanden.
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Kostenfreie Expertenfrage stellenSchaden richtig melden & dokumentieren
Eine korrekte Schadenmeldung ist entscheidend für die Kostenübernahme durch die Versicherung:
- Zeitpunkt & Ort exakt notieren
- Fotos & Videos aus verschiedenen Blickwinkeln machen
- Beteiligte und Zeugen festhalten
- Kommunikation mit Vermieter/Versicherung schriftlich führen
Professionelle Hilfe
Unser digitaler Schadenassistent führt Sie durch alle wichtigen Schritte und sorgt dafür, dass nichts vergessen wird.
Rechte bei Verzögerung, Schimmel oder Ersatzwohnung
Als Mieter haben Sie bei Wasserschäden weitreichende Rechte:
- Anspruch auf Mietminderung bei Nutzungseinschränkung
- Anspruch auf Ersatzwohnung oder Hotel bei Unbewohnbarkeit
- Fristen zur Mängelbeseitigung durchsetzen
- Bei groben Verzögerungen: Ersatzvornahme auf Kosten des Vermieters
Rechtlicher Hinweis
Dokumentation kann rechtlich entscheidend sein. Halten Sie alle Kommunikation schriftlich fest und fotografieren Sie regelmäßig den Zustand der Wohnung.
FAQ: Häufige Fragen bei Wasserschaden in Mietwohnungen
- Muss ich den Schaden sofort melden?
- Ja – sonst kann die Versicherung Zahlungen verweigern.
- Was, wenn der Nachbar Schuld ist?
- Seine Haftpflicht zahlt. Dennoch eigenen Versicherer informieren.
- Kann ich die Miete mindern?
- Ja – je nach Einschränkung bis zu 100 %. Am besten schriftlich und mit Beleg.
- Ist Schimmel nach Wasserschaden versichert?
- Nur, wenn klar Folge eines versicherten Ereignisses – Beweis wichtig.

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