Ratgeber

Wasserschaden in der Mietwohnung – wer zahlt und was ist zu tun?

Ein Wasserschaden in einer Mietwohnung bringt schnell Unsicherheit: Wer ist verantwortlich? Muss der Vermieter sofort reagieren? Und was übernimmt die Versicherung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Rechten, Pflichten und dem richtigen Vorgehen.

Ursachen & typische Fälle in Mietwohnungen

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung kann viele Ursachen haben – nicht immer sind Mieter oder Vermieter schuld. Häufige Auslöser sind:

Rohrbruch oder defekte Leitung im Gebäude

In Altbauten, aber auch bei Materialfehlern, kann es zu einem Rohrbruch kommen. Erste Anzeichen: Druckverlust, Fließgeräusche oder feuchte Stellen an Decken und Wänden. Besonders heimtückisch sind verdeckte Schäden in Zwischendecken oder Installationsschächten.

Undichte Dusche oder Silikonfugen

Haarrisse in der Duschwanne, poröse Fugen oder falsch abgedichtete Anschlüsse führen dazu, dass Wasser unbemerkt in den Boden sickert – oft über Wochen. Typisch: feuchte Decke in der Wohnung darunter oder Schimmelbildung im Bad.

Waschmaschine ausgelaufen (eigene oder Nachbarwohnung)

Ein geplatzter Zulaufschlauch, ein defektes Ventil oder ein Bedienfehler führen schnell zu größeren Mengen Wasser auf dem Boden. Besonders tückisch: Wenn der Schaden aus der Nachbarwohnung stammt und erst durch tropfende Decken oder Flecken sichtbar wird.

Rückstau aus Abfluss oder Keller

Verstopfungen in der Hauptleitung oder starke Regenfälle sorgen dafür, dass Abwasser nicht abfließt, sondern zurück in Dusche, WC oder Keller läuft. Häufig ist das mit unangenehmem Geruch und erheblichem Reinigungsaufwand verbunden.

Wasserschaden durch Nachbarn (z. B. unsachgemäßer Umgang)

Ob eine überlaufende Badewanne oder ein geplatzter Spülmaschinenschlauch – Unachtsamkeit in einer anderen Wohnung kann auch Ihre Räume betreffen. Wichtig: In solchen Fällen greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Verursachers.

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Tipp zur Dokumentation

Auch bei Wasserschäden in der Mietwohnung gilt: Dokumentation ist der erste Schritt zur Klärung. Machen Sie Fotos, notieren Sie Zeitpunkte und informieren Sie frühzeitig Ihren Vermieter.

Sofortmaßnahmen für Mieter

Als Mieter haben Sie bestimmte Pflichten zur Schadenminderung – auch wenn Sie nicht der Verursacher sind:

  • 01

    Schaden fotografieren oder filmen

    Dokumentieren Sie den Umfang aus verschiedenen Blickwinkeln und machen Sie Übersichts- sowie Detailaufnahmen.

  • 02

    Vermieter oder Hausverwaltung sofort informieren

    Per Telefon für die Eilmeldung, dann schriftlich per E-Mail oder Brief zur Dokumentation.

  • 03

    Wasser abstellen (sofern möglich)

    Hauptwasserhahn finden und zudrehen – oft unter der Spüle oder im Hausanschlussraum.

  • 04

    Elektrik sichern

    Strom in betroffenen Bereichen abschalten, wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen oder Geräten gelangt ist.

  • 05

    Nässe eindämmen

    Eimer, Handtücher, Folie verwenden – was verfügbar ist, um weitere Schäden zu verhindern.

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Wichtig zu wissen

Auch wenn Sie nicht schuld sind – Ihre Pflicht zur Schadenminderung besteht immer. Unterlassene Hilfeleistung kann Ihnen angelastet werden.

Was muss der Vermieter tun?

Vermieter haben bei Wasserschäden umfassende Pflichten zur schnellen Schadensbeseitigung:

  • Schaden prüfen und Handwerker beauftragen
  • Versicherung kontaktieren
  • Schimmelgefahr einschätzen und ggf. Maßnahmen einleiten
  • Zugang zur Wohnung ermöglichen (z. B. für Trocknung)
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Rechtliche Hinweise

Vermieter müssen "unverzüglich" handeln. Bei Verzögerungen können Mieter Ersatzvornahme androhen oder Mietminderung geltend machen.

Mehr zum Ablauf: Schadenmeldung Tipps

Wer zahlt den Schaden – Mieter, Vermieter oder Versicherung?

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung wirft oft die Frage auf, wer die Kosten trägt – denn je nach Ursache und betroffener Sache greifen unterschiedliche Versicherungen:

Gebäudeversicherung

vom Vermieter für Rohre, Böden, Wände, Decken und fest verbaute Installationen

Hausratversicherung

des Mieters für Mobiliar, persönliche Gegenstände und Einrichtung

Haftpflichtversicherung

des Verursachers bei Schäden am Eigentum Dritter

Mieter zahlen nur bei nachgewiesener Fahrlässigkeit

Etwa bei unbeaufsichtigtem Wassereinlauf in die Badewanne oder einem nicht ordnungsgemäß angeschlossenen Waschgerät. In solchen Fällen kann auch die eigene Haftpflichtversicherung greifen – sofern vorhanden.

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Unser Tipp

Viele Mieter verlassen sich auf die Hausratversicherung – merken aber erst im Schadenfall, dass wichtige Leistungen fehlen. Auch Vermieter haben oft Lücken in der Gebäudeversicherung.

Kostenloser Deckungs-Check

Schaden richtig melden & dokumentieren

Eine korrekte Schadenmeldung ist entscheidend für die Kostenübernahme durch die Versicherung:

  • Zeitpunkt & Ort exakt notieren
  • Fotos & Videos aus verschiedenen Blickwinkeln machen
  • Beteiligte und Zeugen festhalten
  • Kommunikation mit Vermieter/Versicherung schriftlich führen
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Professionelle Hilfe

Unser digitaler Schadenassistent führt Sie durch alle wichtigen Schritte und sorgt dafür, dass nichts vergessen wird.

Zur Anleitung: Schaden richtig melden

Rechte bei Verzögerung, Schimmel oder Ersatzwohnung

Als Mieter haben Sie bei Wasserschäden weitreichende Rechte:

⚖️

Rechtlicher Hinweis

Dokumentation kann rechtlich entscheidend sein. Halten Sie alle Kommunikation schriftlich fest und fotografieren Sie regelmäßig den Zustand der Wohnung.

Mehr zum Thema Deckenwasserschaden

FAQ: Häufige Fragen bei Wasserschaden in Mietwohnungen

Muss ich den Schaden sofort melden?
Ja – sowohl an den Vermieter als auch an die Versicherung. Verzögerungen können dazu führen, dass die Versicherung Zahlungen verweigert oder reduziert. Nutzen Sie am besten unseren digitalen Schadenassistenten für eine lückenlose Dokumentation. Sofort Schaden melden
Was, wenn der Nachbar Schuld ist?
Seine private Haftpflichtversicherung ist zuständig. Dennoch sollten Sie parallel Ihren eigenen Versicherer informieren, falls die Regulierung sich verzögert oder Deckungslücken entstehen.
Kann ich die Miete mindern?
Ja – je nach Einschränkung der Wohnungsnutzung bis zu 100%. Die Minderung sollte schriftlich erklärt und gut begründet werden. Dokumentieren Sie alle Beeinträchtigungen mit Fotos und Zeugen.
Ist Schimmel nach Wasserschaden versichert?
Nur wenn klar nachweisbar ist, dass der Schimmel direkte Folge eines versicherten Ereignisses ist. Hier ist eine lückenlose Dokumentation des Schadenhergangs entscheidend. Bei Verzögerungen in der Trocknung kann die Beweislage schwieriger werden.

Wasserschaden in der Mietwohnung? Jetzt melden & richtig handeln

Als Mieter oder Vermieter ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend. Unser digitaler Schadenassistent hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Schritte einzuhalten und Ihre Rechte zu wahren.

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