Haftungsfalle bAV: Was Geschäftsführer zum BRSG wissen müssen

Die betriebliche Altersvorsorge ist kein reines HR-Thema, sondern ein Haftungsrisiko für die Geschäftsführung. Fehler können Jahre später zu Nachforderungen führen.

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Kapitel 1

Die Zuschusspflicht seit 2022

Arbeitgeber müssen für Entgeltumwandlungen in der bAV einen Zuschuss von 15 % zahlen, soweit Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.

Diese Pflicht gilt auch für viele Altverträge. Unbereinigte Bestände sind ein häufiges Risiko.

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Kurzfazit

Ein strukturierter Benchmark zeigt schnell, wo Kosten, Attraktivität und Haftungsprozesse verbessert werden können.

Kapitel 2

Das persönliche Haftungsrisiko

Die bAV unterliegt dem Arbeitsrecht. Bei Fehlern in der Umsetzung bleibt die Einstandspflicht beim Arbeitgeber.

In kritischen Konstellationen kann die Haftung auch die Geschäftsführung persönlich betreffen.

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Kapitel 3

Rechtssichere Auslagerung

Eine aktuelle Versorgungsordnung regelt klar, wer wann welche Ansprüche hat.

Durch spezialisierte Träger und digitale Prozesse dokumentieren Sie Compliance nachvollziehbar und reduzieren Haftungsrisiken.

Häufige Fragen

Gilt der Zuschuss für alle Verträge?

Für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds mit SV-Ersparnis ja, inklusive vieler Altverträge vor 2019.

Was passiert, wenn der Zuschuss vergessen wurde?

Dann sind Nachzahlungen erforderlich. Eine strukturierte Bestandsanalyse und saubere Nachberechnung vermeiden Folgekonflikte.

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