Leasingrückgabe Schaden: Diese Regeln sollten Sie kennen
Am Ende eines Leasingvertrags steht die Fahrzeugrückgabe – und oft die Diskussion um Schäden. Ob kleiner Kratzer oder größere Delle: Die Frage lautet immer, ob es sich um normale Gebrauchsspuren handelt oder um einen Schaden, für den Sie zahlen müssen.

Typische Schäden bei der Leasingrückgabe
Häufig diskutierte Schäden sind:
- Kratzer im Lack oder an den Felgen
- Dellen in der Karosserie
- Risse oder Flecken im Innenraum
- Steinschläge an Frontscheibe oder Scheinwerfern
Wichtig
Kleine Gebrauchsspuren gelten als „normaler Verschleiß". Alles darüber hinaus kann als Schaden gewertet werden.
Normale Abnutzung vs. Schaden: Wo liegt die Grenze?
Bei der Leasingrückgabe ist die Unterscheidung zwischen normaler Abnutzung und Schaden entscheidend dafür, ob Sie nachzahlen müssen oder nicht.
✅ Normale Abnutzung:
Alles, was im täglichen Gebrauch unvermeidbar ist, gilt in der Regel als vertragsgemäßer Verschleiß. Dazu zählen z. B.:
- feine Kratzer im Türgriffbereich durch Fingernägel oder Schlüssel
- leichte Abnutzung der Reifen oder Bremsen
- kleine Steinschläge an der Motorhaube, die sich im normalen Rahmen bewegen
- oberflächliche Gebrauchsspuren im Innenraum (leichte Sitzpolsterfalten, minimale Kratzer an Kunststoffteilen)
➡️ Solche Spuren sind normal und werden meist nicht als Schaden berechnet.
❌ Schaden:
Schäden sind über die übliche Abnutzung hinausgehende Beeinträchtigungen, die eine Reparatur erfordern oder den Wert des Fahrzeugs mindern. Typische Beispiele:
- tiefe Lackkratzer bis auf die Grundierung
- größere Dellen an Türen oder Kotflügeln
- zersprungene Windschutzscheiben oder kaputte Scheinwerfer
- beschädigte oder stark zerkratzte Felgen
- Brandlöcher oder starke Flecken in den Sitzpolstern
- defekte elektronische Komponenten im Innenraum
➡️ Diese Punkte werden als reparaturpflichtige Schäden bewertet und führen regelmäßig zu Kosten für den Leasingnehmer.
⚠️ Grauzone:
Manche Fälle sind nicht eindeutig – z. B. ein etwas tieferer Kratzer oder ein stärkerer Steinschlag. In solchen Fällen entscheidet häufig ein Gutachter oder das Rückgabeprotokoll des Leasinggebers. Dort wird genau dokumentiert, welche Punkte als normale Abnutzung und welche als Schaden eingestuft werden.
Tipp
Fotografieren Sie Ihr Fahrzeug vor der Rückgabe und lassen Sie ggf. ein Vorab-Gutachten bei einer unabhängigen Werkstatt erstellen. Das schafft Klarheit und kann hohe Nachzahlungen verhindern.
Versicherung & Kostenübernahme
Haftpflichtversicherung
Zahlt nur Schäden, die Sie Dritten zugefügt haben – nicht am eigenen Leasingfahrzeug.
Teilkasko
Greift bei Diebstahl, Glasbruch oder Elementarschäden.
Vollkasko
Übernimmt selbstverschuldete Schäden am Leasingfahrzeug.
Unsicher, ob Ihre Versicherung für einen konkreten Schaden bei der Rückgabe zahlt?
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Selbst reparieren lassen
Kann günstiger sein, wenn Sie eine freie Werkstatt wählen.
Über die Versicherung regulieren
Sinnvoll bei größeren Schäden – aber Achtung: Rückstufung in der Vollkasko möglich.
Nicht gemeldet
Riskant, da Leasinggeber meist ein detailliertes Gutachten anfertigt.
Nicht gemeldete Schäden: Risiken
Wer Schäden nicht meldet, riskiert:
- hohe Nachzahlungen bei der Rückgabe
- Streit mit dem Leasinggeber
- im Extremfall rechtliche Konsequenzen, wenn Täuschung vorliegt
FAQ: Leasingrückgabe & Schäden
- Welche Schäden muss ich bei der Leasingrückgabe zahlen?
- Alles, was über normale Abnutzung hinausgeht (z. B. tiefe Kratzer, Dellen, Glasschäden).
- Kann ich kleine Kratzer selbst reparieren lassen?
- Ja, Smart-Repair kann oft günstiger sein als die Abrechnung des Leasinggebers.
- Zahlt die Vollkasko bei Leasingrückgabe-Schäden?
- Ja, wenn es sich um selbstverschuldete Schäden handelt. Beachten Sie aber mögliche Rückstufungen.
- Was passiert, wenn ich einen Schaden nicht melde?
- Der Schaden wird bei der Rückgabe entdeckt – die Kosten trägt trotzdem der Leasingnehmer.

❓ Ihre Frage zur Leasingrückgabe mit Schaden
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