Eingetragene Lebenspartnerschaft: Rechte, Pflichten & Versicherung
Die eingetragene Lebenspartnerschaft war viele Jahre die rechtliche Grundlage für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Beziehung offiziell absichern wollten. Seit der Ehe für alle (2017) können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden – bestehende gelten jedoch fort und haben rechtliche und versicherungstechnische Relevanz.
Erfahren Sie,
- welche Rechte und Pflichten Lebenspartner haben,
- wie sie sich von der Ehe unterscheiden,
- wie sich Steuern, Versicherungen und Vermögen regeln lassen,
- und wie eine Auflösung oder Umwandlung in eine Ehe funktioniert.
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Was ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft?
Seit 2001 konnten gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehung rechtlich absichern – durch die eingetragene Lebenspartnerschaft. Sie brachte fast dieselben Rechte wie eine Ehe: gemeinsame Steuerveranlagung, Erbrecht, Unterhaltspflicht und Versorgungsausgleich.
Seit Oktober 2017 ist nur noch die Ehe für alle möglich. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber bestehen oder können auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden.
Unterschied zur Ehe
Auch wenn die Lebenspartnerschaft heute weitgehend der Ehe gleichgestellt ist, gibt es Unterschiede in Details – insbesondere bei Steuern, Adoption und Versicherungen.
| Bereich | Ehe | Eingetragene Lebenspartnerschaft |
|---|---|---|
| Abschluss | Eheschließung beim Standesamt | Eintragung beim Amtsgericht (bis 2017) |
| Steuerrecht | Ehegattensplitting | Splitting seit 2013 möglich |
| Adoption | Volladoption erlaubt | Nur Stiefkindadoption |
| Krankenversicherung | Familienversicherung möglich | Gleichgestellt seit 2013 |
| Erbrecht | Volle Gleichstellung | Gleichgestellt |
| Versicherung | Familienversicherung & Hinterbliebenenrente | Gleichgestellt seit Reformen |
Wer seine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandelt
profitiert automatisch von den gleichen Rechten – auch bei Versicherungen und Steuern.
Rechte & Pflichten in der Lebenspartnerschaft
Lebenspartner sind sich gegenseitig zur Fürsorge, Unterstützung und Unterhaltspflicht verpflichtet. Sie haben ähnliche Rechte wie Ehepaare:
- Unterhaltspflicht im Alltag und bei Trennung,
- gegenseitige Vertretung in Gesundheits- und Rechtsfragen,
- Erbrecht und Steuerrecht mit gleichen Freibeträgen wie in der Ehe.
Besonders wichtig ist die rechtliche Absicherung durch:
- Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht, um Entscheidungen füreinander treffen zu dürfen,
- Erbvertrag, falls Vermögen klar verteilt werden soll.
Versicherung & Absicherung in der Partnerschaft
Versicherungen spielen in eingetragenen Lebenspartnerschaften eine große Rolle – sowohl im Alltag als auch im Ernstfall.
Krankenversicherung & Pflegeversicherung
Seit 2013 sind Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung den Ehepartnern gleichgestellt. Das heißt:
- Eine Familienversicherung ist möglich, wenn ein Partner beitragsfrei mitversichert werden kann.
- Auch Pflegeleistungen und Krankengeldansprüche gelten wie bei Ehepaaren.
Prüfen Sie, ob eine private oder gesetzliche Kombination sinnvoll ist
– besonders bei Selbstständigkeit.
Haftpflicht- & Hausratversicherung
Lebenspartner gelten als eine häusliche Gemeinschaft. In der Regel genügt eine gemeinsame Haftpflichtversicherung oder eine Hausratversicherung für beide.
Achten Sie darauf, dass:
- Ihr Versicherer den Partner namentlich in der Police aufführt,
- keine Doppelversicherung entsteht, wenn beide getrennte Policen behalten.
Mehr dazu:
Lebensversicherung & Hinterbliebenenschutz
Einer der wichtigsten Punkte ist die gegenseitige Absicherung im Todesfall:
- Partner können in Lebensversicherungen als Begünstigte eingesetzt werden.
- Erbschaftsteuerfreibeträge (500.000 €) gelten wie bei Ehepartnern.
- Auch die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht eingetragenen Lebenspartnern zu.
Tipp:
Prüfen Sie alte Versicherungsverträge – häufig wurden Lebenspartner vor 2013 noch nicht automatisch gleichgestellt.
Kfz- & Unfallversicherung
In der Kfz-Versicherung gilt:
- Lebenspartner können als mitversicherte Fahrer eingetragen werden.
- Rabatte (z. B. Schadenfreiheitsklasse oder Zweitwagenregelungen) lassen sich häufig auf beide übertragen.
- Bei gemeinsamer Nutzung eines Fahrzeugs sollte die Police entsprechend angepasst werden.
Mehr erfahren:
Steuern & Finanzen
Lebenspartner profitieren steuerlich wie Ehepaare:
- Gemeinsame Veranlagung (Ehegattensplitting) seit 2013,
- Freibeträge bei Erbschaft & Schenkung bis 500.000 €,
- Versorgungsausgleich und Rentenansprüche sind identisch geregelt.
Bei Trennung oder Auflösung gelten dieselben Prinzipien wie bei einer Scheidung – auch steuerlich.
Auflösung oder Umwandlung in eine Ehe
Die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verläuft ähnlich wie eine Scheidung:
- Antrag beim Familiengericht,
- Trennungsjahr erforderlich,
- Klärung von Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögen.
Wer seine Partnerschaft in eine Ehe umwandelt
spart Aufwand und erhält volle Gleichstellung in allen Bereichen.
Partnerschaftsvertrag: Regelungen & Vorteile
Ein Partnerschaftsvertrag funktioniert wie ein Ehevertrag:
- Er kann den Zugewinnausgleich individuell anpassen,
- Unterhaltspflichten regeln,
- und Eigentumsfragen bei Trennung oder Auflösung klar festlegen.
Besonders bei gemeinsamen Immobilien oder Unternehmen
ist ein solcher Vertrag sinnvoll, um Streit im Trennungsfall zu vermeiden.
FAQ: Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Kann man heute noch eine Lebenspartnerschaft eintragen?
- Nein, seit 2017 ist nur noch die Ehe möglich. Bestehende Partnerschaften bleiben aber gültig.
- Wie kann ich meine Lebenspartnerschaft auflösen?
- Über das Familiengericht – mit Trennungsjahr, ähnlich einer Scheidung.
- Bin ich bei Versicherungen gleichgestellt?
- Ja, bei Kranken-, Pflege-, Renten- und Haftpflichtversicherung besteht volle Gleichstellung.
- Was passiert mit gemeinsamen Versicherungen nach Auflösung?
- Gemeinsame Policen müssen getrennt oder angepasst werden, um Doppelversicherung zu vermeiden.
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