Ratgeber / Bagatellschaden-Grenze

Bagatellschaden-Grenze: Ab wann ein kleiner Schaden große Folgen hat

Ein kleiner Kratzer am Lack, ein verbogenes Kennzeichen oder ein leichter Farbabrieb – viele denken: „Das ist doch nur eine Kleinigkeit." Doch genau hier liegt das Risiko: Ab wann ein Schaden noch als Bagatellschaden gilt, ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Die sogenannte Bagatellschaden-Grenze entscheidet darüber, ob Sie den Schaden einfach selbst regeln können oder ob er sofort meldepflichtig ist.

Was bedeutet Bagatellschaden-Grenze?

Unter einem Bagatellschaden versteht man kleine, oberflächliche Schäden mit sehr geringem Reparaturwert. Die Grenze wird von Gerichten meist zwischen 50 und 100 Euro angesetzt – also wirklich minimale Schäden. Alles darüber hinaus ist in der Regel kein Bagatellschaden mehr und muss entsprechend behandelt werden.

Juristische Einschätzung & Praxiswerte

Die Rechtsprechung ist eindeutig:

  • Selbst vermeintlich kleine Schäden können Reparaturkosten von mehreren hundert Euro verursachen.
  • Ein „Kratzer" im Lack liegt in der Regel über der Bagatellschaden-Grenze.
  • Schon ein kleiner Parkrempler führt häufig zu meldepflichtigen Schäden.
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Beispiele für Bagatellschäden am Auto

✅ Echte Bagatellschäden:

  • leichte Lackkratzer, die mit Politur entfernbar sind
  • Farbabriebe an der Stoßstange ohne tiefere Beschädigung
  • verbogene Kennzeichen
  • kleine Radkappen- oder Zierleisten-Schäden

❌ Kein Bagatellschaden mehr:

Alles, was darüber hinausgeht – also Dellen, tiefe Kratzer oder beschädigte Karosserieteile – überschreitet die Grenze und ist kein Bagatellschaden mehr.

Warum die Grenze so wichtig ist

Die Bagatellschaden-Grenze ist entscheidend, weil sie festlegt:

Meldepflicht

Bei Schäden oberhalb der Grenze müssen Sie am Unfallort bleiben und ggf. die Polizei informieren.

Strafbarkeit

Wer sich entfernt, riskiert eine Anzeige wegen Fahrerflucht.

Versicherungsschutz

Schäden müssen korrekt gemeldet werden, sonst droht Regress durch die Versicherung.

Bagatellschaden & Fahrerflucht

Gerade bei kleinen Parkschäden kommt es häufig zur Fehleinschätzung: Viele glauben, bei einem Bagatellschaden weiterfahren zu dürfen. Doch auch hier gilt: Ohne Meldung droht der Vorwurf Fahrerflucht.

FAQ: Bagatellschäden & ihre Grenze

Wo liegt die Bagatellschaden-Grenze?
Meist zwischen 50 und 100 Euro Reparaturwert, je nach Gerichtsentscheidung und Einzelfall.
Gilt ein Kratzer im Lack als Bagatelle?
In der Regel nein, da die Reparatur fast immer deutlich teurer als 100 Euro ist.
Muss ich die Polizei bei Bagatellschäden rufen?
Wenn der Geschädigte nicht auffindbar ist: ja. Einfach wegfahren ist Fahrerflucht.
Was passiert, wenn ich einen Bagatellschaden nicht melde?
Es drohen Anzeige, Geldstrafe, Punkte in Flensburg und mögliche Probleme mit der Versicherung.

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