Vermögen zu Lebzeiten weitergeben: Schenken, Steuer sparen und Kindern helfen – ohne sich selbst zu entblößen

Immer mehr Menschen wollen nicht warten, bis der Nachlass greift. Sie möchten Kindern und Enkeln schon zu Lebzeiten helfen – beim ersten Eigenheim, bei der Ausbildung, beim Start ins Leben. Das hat handfeste Gründe: Eine solide Baufinanzierung verlangt 20 bis 30 Prozent Eigenkapital, das viele Jüngere ohne familiäre Starthilfe kaum aufbringen. Und steuerlich ist die frühe Weitergabe oft der klügste Hebel überhaupt.

Eine Studie unter mehr als 1.100 Immobilienbesitzern über 60 zeigt: Rund 60 Prozent wollen einen Teil ihres Ersparten weitergeben, gut 40 Prozent haben als vorgezogenes Erbe bereits damit begonnen oder planen es, und 44 Prozent möchten ihre Nachkommen noch vor dem eigenen Tod unterstützen. Diese Seite zeigt, wie das gelingt – steuerlich optimiert und ohne die eigene Sicherheit aufzugeben.

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Warum sich Schenken zu Lebzeiten lohnt

Wer zu Lebzeiten überträgt, hat zwei Vorteile auf einmal: Er spart Steuer, weil sich die Freibeträge alle zehn Jahre erneuern, und er verhindert Streit, weil die Verteilung geklärt ist, bevor sie zum Konflikt werden kann. Hinzu kommt der menschliche Gewinn – man erlebt mit, wie die Hilfe ankommt, statt sie erst nach dem Tod wirken zu lassen.

Warum wichtig? Vererben löst Probleme nach dem Tod. Schenken löst sie vorher auf: Steuerlast sinkt, Erbstreit entsteht gar nicht erst, und die nächste Generation profitiert dann, wenn sie es am dringendsten braucht.

Der 10-Jahres-Hebel: Freibeträge mehrfach nutzen

Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer teilen sich dieselben Freibeträge – aber bei Schenkungen leben diese alle zehn Jahre neu auf. Ein Kind kann so von jedem Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Über zwei Jahrzehnte lässt sich auf diese Weise ein erheblicher Teil eines Vermögens vollständig steuerfrei übertragen, der bei einer einzigen Erbschaft die Freibeträge sprengen und Steuer auslösen würde.

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Tipp

Je früher Sie beginnen, desto öfter greift der 10-Jahres-Hebel. Wer mit 60 startet, kann die Freibeträge bis ins hohe Alter zwei- bis dreimal nutzen – wer mit 75 beginnt, oft nur einmal.

Schenken, aber sicher bleiben: Nießbrauch, Wohnrecht, Rückforderung

Die größte Angst beim Schenken ist der Kontrollverlust: Was, wenn ich das Geld oder das Haus später selbst brauche? Genau dafür gibt es Sicherungen. Der Nießbrauch lässt Sie das verschenkte Objekt weiter nutzen – Sie wohnen weiter oder behalten die Mieteinnahmen. Ein Wohnrecht sichert das lebenslange Wohnen. Rückforderungsklauseln holen die Schenkung zurück, falls das Kind vor Ihnen stirbt, insolvent wird oder sich scheiden lässt.

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Wichtig

Schenken Sie nie ohne Absicherung. Eine Übertragung ohne Nießbrauch, Wohnrecht und Rückforderungsklauseln kann Sie entmachten. Richtig gestaltet behalten Sie die Sicherheit und geben trotzdem weiter.

Die Immobilie weitergeben, ohne sie zu verkaufen

Viele wollen helfen, aber ihr Vermögen steckt in den eigenen vier Wänden. Wer im Alter gut leben kann, hat damit noch lange nicht die freie Liquidität, um Kindern beim Eigenheim zu helfen. Der klassische Ausweg – Verkauf, Teilverkauf oder Leibrente – kostet das Eigentum oder die Wertsteigerung.

Es gibt eine Lösung speziell für Immobilieneigentümer ab 55: das in der Immobilie gebundene Kapital nutzbar machen, ohne zu verkaufen und ohne auszuziehen. Sie bleiben alleinige:r Eigentümer:in, ein künftiger Wertzuwachs kommt allein Ihnen und Ihren Erben zugute. Das freigesetzte Kapital ist nicht zweckgebunden und kann an Kinder oder Enkel weitergegeben werden. Während der Laufzeit zahlen Sie in der Regel nur Zinsen; die Tilgung lässt sich auf Wunsch den Erben überlassen.

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Die Lösung

Statt das Haus zu verkaufen, um zu Lebzeiten weiterzugeben, setzen Sie nur das gebundene Kapital frei – und bleiben Eigentümer. So unterstützen Sie heute, ohne Ihr Zuhause aufzugeben. Welcher Weg passt, klärt der Nachlass-Check.

Steuer und Schenkung: die wichtigsten Freibeträge

Die Höhe des steuerfreien Betrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Diese Freibeträge gelten gleichermaßen für Schenkung und Erbschaft – bei der Schenkung aber alle zehn Jahre neu:

Empfänger Freibetrag Besonderheit bei Schenkung
Ehe-/eingetragene:r Partner:in500.000 €alle 10 Jahre erneut nutzbar
Kind / Stiefkind400.000 €je Elternteil und alle 10 Jahre
Enkel (Eltern leben noch)200.000 €alle 10 Jahre erneut nutzbar
Eltern / Großeltern20.000 €bei Schenkung nur 20.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen20.000 €Steuerklasse II
übrige Personen20.000 €Steuerklasse III
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Hinweis

Das selbst genutzte Familienheim kann unter Eheleuten sogar steuerfrei und ohne Anrechnung auf den Freibetrag übertragen werden. Hier steckt zusätzliches Potenzial.

Die Pflege-Falle bei Schenkungen vermeiden

Ein verbreiteter Irrtum: Wer die Immobilie rechtzeitig verschenkt, schützt sie sicher vor den Pflegekosten. Das stimmt nur eingeschränkt. Liegt die Schenkung weniger als zehn Jahre zurück und reicht Ihr Vermögen für die Pflege nicht, kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern. Schenken will deshalb mit Blick auf die Pflege geplant sein – am besten kombiniert mit einer Absicherung der Pflegelücke.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Schenken ohne Nießbrauch/Wohnrecht → Schenker verliert Sicherheit und Nutzung.
  • Den 10-Jahres-Hebel zu spät nutzen → Freibeträge verschenkt, unnötige Steuer.
  • Haus vorschnell verkaufen → Eigentum und Wertsteigerung weg, obwohl Kapital auch ohne Verkauf nutzbar wäre.
  • Pflege-Rückforderung übersehen → Schenkung der letzten 10 Jahre wird vom Amt zurückgeholt.

Ihre nächsten Schritte

  • Klären Sie, was Sie zu Lebzeiten weitergeben möchten – und an wen.
  • Nutzen Sie den 10-Jahres-Hebel und sichern Sie sich mit Nießbrauch/Wohnrecht ab.
  • Prüfen Sie, ob Kapital aus der Immobilie ohne Verkauf nutzbar ist.
  • Starten Sie den Nachlass-Check für den steuerlich besten Weg.
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FAQ: Häufige Fragen

Wie oft kann ich steuerfrei schenken?

Alle zehn Jahre lebt der Freibetrag neu auf. Ein Kind kann so von jedem Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei erhalten.

Verliere ich beim Schenken die Kontrolle?

Nicht, wenn Sie sich absichern. Nießbrauch, Wohnrecht und Rückforderungsklauseln lassen Sie weiter nutzen und holen die Schenkung im Notfall zurück.

Kann ich Kindern helfen, ohne mein Haus zu verkaufen?

Ja. Für Eigentümer ab 55 lässt sich das in der Immobilie gebundene Kapital nutzbar machen, ohne Verkauf und ohne Auszug. Sie bleiben Eigentümer:in.

Schützt Schenken die Immobilie vor den Pflegekosten?

Nur mit Vorlauf. Schenkungen der letzten zehn Jahre kann das Sozialamt für die Pflege zurückfordern. Am besten mit Pflegeabsicherung kombinieren.

Ihr Nachlass-Check: den richtigen Weg der Weitergabe finden

Wie gut sind Sie hier aufgestellt? Der Nachlass-Check zeigt für die Weitergabe zu Lebzeiten Ihren persönlichen Status (grün/gelb/rot), beziffert Ihre noch offenen Risiken mit konkreten Zahlen und liefert belastbare Lösungsvorschläge aus unserem Experten-Netzwerk.

Ob Schenkung, Nießbrauch oder Immobilienkapital ohne Verkauf der beste Weg ist, hängt von Alter, Vermögen, Familiensituation und Steuerlage ab. Der Nachlass-Check ordnet das für Ihren Fall und zeigt die steuerlich klügste Reihenfolge.

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