Erbschaftssteuer, Freibeträge & Schenkung: Was dem Finanzamt zusteht – und wie Sie legal gegensteuern

Erben ist nicht automatisch steuerfrei. Wie viel das Finanzamt nimmt, hängt fast nur an einer Frage: Wie nah waren Sie verwandt? Daraus folgen Freibetrag, Steuerklasse und Steuersatz. Und weil die Freibeträge seit 2009 unverändert sind, rutschen heute auch normale Familien mit einem Haus in die Steuerpflicht.

Diese Seite erklärt die Zahlen für 2026 und die wichtigsten legalen Hebel – allen voran die Schenkung mit ihrer 10-Jahres-Frist. Für Ihre konkrete Konstellation: Starten Sie den Nachlass-Check.

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Die drei Stellschrauben: Steuerklasse, Freibetrag, Steuersatz

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz teilt alle Erben nach Verwandtschaftsgrad in drei Steuerklassen. Die Steuerklasse bestimmt zugleich den Freibetrag (steuerfreier Sockel) und den Steuersatz auf den überschießenden Betrag. Je näher verwandt, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Satz.

Freibeträge 2026 im Überblick

Erbe / Beschenkter Freibetrag Steuerklasse
Ehe-/eingetragener Partner500.000 €I
Kinder, Stiefkinder400.000 €I
Enkel (Eltern noch leben)200.000 €I
Eltern/Großeltern (nur im Erbfall)100.000 €I
Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder20.000 €II
Übrige (Freunde, unverh. Partner)20.000 €III
📌

Hinweis

Freibeträge gelten pro Person und pro Schenker. Jedes Kind kann von Vater und Mutter je 400.000 € steuerfrei erhalten – zusammen also 800.000 €. Zusätzlich gibt es für Partner und Kinder einen Versorgungsfreibetrag.

Steuersätze: Was über dem Freibetrag fällig wird

Nur der Teil über dem Freibetrag wird besteuert – progressiv und je nach Steuerklasse:

Steuerklasse Steuersatz (Spanne)
I (Partner, Kinder, Enkel)7 % – 30 %
II (Geschwister, Nichten/Neffen)15 % – 43 %
III (übrige Personen)30 % – 50 %
💡

Tipp

Beispiel: Ein Kind erbt 500.000 €. Nach Freibetrag (400.000 €) bleiben 100.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 11 % → 11.000 € Steuer. Dasselbe Vermögen an die Schwester (Freibetrag 20.000 €) kostet ein Vielfaches.

Schenkung: der 10-Jahres-Hebel

Der stärkste legale Hebel ist die Schenkung zu Lebzeiten. Denn die Freibeträge lassen sich alle 10 Jahre neu ausschöpfen. Wer früh beginnt und gestaffelt überträgt, kann über zwei Jahrzehnte erhebliche Vermögen komplett steuerfrei weitergeben.

Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann so pro Jahrzehnt 1,6 Mio. € allein an die Kinder steuerfrei übertragen – über zwei Zyklen ein Vielfaches davon.

⚠️

Wichtig

Die 10-Jahres-Frist läuft ab dem Schenkungsdatum. Wer zu spät beginnt, verschenkt den Hebel. Und: Schenkungen können den Pflichtteil erhöhen. Deshalb gehört eine Schenkungsstrategie geplant – nicht improvisiert.

Familienheim & Versorgungsfreibetrag

Das selbst genutzte Familienheim kann steuerfrei auf Ehepartner übergehen – und auf Kinder, wenn sie es zeitnah selbst bewohnen und eine Wohnflächengrenze beachtet wird. Zusätzlich gibt es den Versorgungsfreibetrag (Partner bis 256.000 €, Kinder altersabhängig bis 52.000 €), der den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen absichert.

Typische Steuer-Fallen

  • Immobilienwert unterschätzt → Erbe rutscht über den Freibetrag.
  • Schenkung erst spät begonnen → 10-Jahres-Hebel verschenkt.
  • Unverheiratete Partner → nur 20.000 € Freibetrag, hoher Satz.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Steuer erst nach dem Erbfall bedenken → dann ist Gestaltung kaum noch möglich.
  • Schenkung ohne Rückfall-/Wohnrechtsklausel → Schenker verliert Sicherheit.
  • Familienheim-Voraussetzungen nicht beachtet → Steuerbefreiung entfällt rückwirkend.

Ihre nächsten Schritte

  • Schätzen Sie grob: Liegt Ihr Vermögen über den relevanten Freibeträgen?
  • Prüfen Sie den Schenkungs-Hebel – je früher, desto wirksamer.
  • Starten Sie den Nachlass-Check für eine persönliche Einschätzung und ToDo-Liste.
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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?

400.000 € pro Elternteil. Von Vater und Mutter zusammen also bis zu 800.000 € steuerfrei.

Sind Schenkungen besser als Vererben?

Oft ja, weil sich die Freibeträge alle 10 Jahre erneuern. Es kommt aber auf Timing, Pflichtteil und Sicherheit des Schenkers an.

Zahlt der Ehepartner Erbschaftssteuer?

Erst über 500.000 € plus Versorgungsfreibetrag. Das selbst genutzte Familienheim kann zusätzlich steuerfrei übergehen.

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