Schimmel in der Wohnung: Wann ist eine Mietminderung möglich?
Schimmel gefährdet Gesundheit, greift das Mauerwerk an und kann die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Für Mieter stellt sich schnell die Frage: Darf ich die Miete kürzen? Und wenn ja: Wie hoch ist die Mietminderung bei Schimmel gerechtfertigt?

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Wann liegt ein Mietmangel vor?
Ein Mietmangel liegt vor, wenn der Wohnwert durch äußere Umstände deutlich gemindert ist – etwa durch Schimmel an der Wand, Decke oder hinter Möbeln. Die Nutzung der Wohnung ist in solchen Fällen eingeschränkt – insbesondere, wenn Gesundheitsgefahren bestehen oder Räume nicht mehr voll bewohnbar sind.
Voraussetzung für eine wirksame Mietminderung ist, dass der Schimmel nicht durch eigenes Fehlverhalten verursacht wurde, sondern z. B. durch:
- Baumängel oder schlechte Dämmung (Wärmebrücke)
In Altbauten oder schlecht sanierten Gebäuden entstehen oft sogenannte Wärmebrücken, an denen warme Raumluft auf kalte Bauteile trifft – das begünstigt Kondenswasser und Schimmelbildung. - Undichte Fenster oder Dächer
Tritt Feuchtigkeit durch undichte Stellen ins Mauerwerk ein, entsteht ein idealer Nährboden für Schimmel. Besonders problematisch: Der Schaden bleibt oft lange unbemerkt. - Rohrbruch oder Wasserschaden
Feuchtigkeit im Boden, in der Decke oder hinter Wänden kann zu nachhaltigem Schimmelbefall führen – auch dann, wenn der eigentliche Wasserschaden längst behoben scheint. - Konstruktive Ursachen (Altbau, fehlende Lüftung)
In manchen Wohnungen fehlen bauliche Voraussetzungen zur Belüftung. Wenn kein ausreichender Luftaustausch stattfinden kann, steigt die Luftfeuchtigkeit – ein häufiger Auslöser für Schimmel.
Tipp
In all diesen Fällen liegt die Verantwortung in der Regel beim Vermieter. Die Mietminderung kann je nach Schwere des Mangels zwischen 10 % und 100 % der Miete betragen. Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation – und das frühzeitige Gespräch mit dem Vermieter.
Mehr zu Ursachen für Schimmel in der WohnungWie viel Mietminderung ist bei Schimmel angemessen?
Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Schimmels und der Beeinträchtigung ab. Urteile schwanken stark, z. B.:
- 5% 5–10 % bei leichtem Schimmel in einzelnen Ecken
- 25% 20–30 % bei starkem Befall in mehreren Räumen
- 100% bis zu 100 % bei Unbewohnbarkeit (z. B. Schimmel im Schlafzimmer, Gesundheitsgefahr)
Wichtig
Die Mietminderung gilt ab dem Zeitpunkt der Mangelanzeige, nicht rückwirkend. Eine fachlich fundierte Einschätzung hilft, den richtigen Rahmen zu wählen.
Wann zahlt die Versicherung bei Schimmel?
Ob und welche Versicherung bei einem Schimmelschaden einspringt, hängt von der Ursache ab:
- Gebäudeversicherung (meist Sache des Vermieters):
Zahlt bei Schimmel als Folgeschaden eines Rohrbruchs, einer undichten Leitung oder eines versicherten Wasserschadens. - Hausratversicherung (für Mieter):
Ersetzt Schäden am Mobiliar, Teppichen oder Kleidung, wenn diese durch Feuchtigkeit oder Schimmel infolge eines Leitungswasserschadens unbrauchbar werden. - Privathaftpflichtversicherung (bei Drittverschulden):
Wenn z. B. der Nachbar durch unsachgemäßen Umgang mit Wasser einen Schaden in Ihrer Wohnung verursacht, kommt seine Haftpflicht für die Beseitigung und den Ersatz auf.
Wichtig
Bei Schimmel durch unsachgemäßes Lüften oder eigenes Verschulden übernimmt keine Versicherung den Schaden – und eine Mietminderung ist ebenfalls ausgeschlossen.
Unser Tipp
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Vor jeder Mietminderung ist eine schriftliche Anzeige des Mangels an den Vermieter erforderlich – am besten mit:
- Fotos (Detail + Übersicht)
- Zeitliche Dokumentation (Seit wann sichtbar?)
- Beschreibung der betroffenen Räume
- Hinweis auf gesundheitliche Beschwerden (sofern vorhanden)
Hinweis
Senden Sie das Schreiben nachweislich (z. B. per Einschreiben mit Rückschein).
Häufige Fehler vermeiden
- Schimmel nicht melden, sondern einfach kürzen
- Eigenmächtig sanieren lassen (vor Fristablauf)
- Beweise nicht richtig sichern
- Mietminderung ohne fachliche Ursache (z. B. falsches Lüften)
Unser Tipp
Wenn der Vermieter Ihnen „falsches Lüften" unterstellt, können ein Gutachten oder eine Feuchtigkeitsmessung helfen, Ihre Position zu stärken.
FAQ: Häufige Fragen zur Mietminderung bei Schimmel
- Ab wann darf ich die Miete kürzen?
- Erst nach schriftlicher Mängelanzeige und Ablauf einer angemessenen Frist – außer es liegt eine akute Gesundheitsgefahr vor.
- Wie beweise ich, dass ich nicht schuld bin?
- Fotos, Dokumentation des Lüftungs- und Heizverhaltens sowie ein Gutachten helfen, Eigenverschulden auszuschließen.
- Gilt Schimmel als Grund für fristlose Kündigung?
- Nur bei massiver Gesundheitsgefahr oder Unbewohnbarkeit – oft ist eine Mietminderung der erste Schritt.
- Muss ich weiter lüften, wenn der Schimmel vom Haus kommt?
- Ja – als Mieter haben Sie eine Mitwirkungspflicht, aber keine Verantwortung für bauliche Mängel.

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