Ehevertrag für Selbstständige & Unternehmer 💼
Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer tragen Verantwortung – nicht nur im Beruf, sondern auch im Privatleben. Ein ungesicherter Betrieb kann im Falle einer Scheidung schnell zur Existenzfrage werden. Denn ohne Ehevertrag gehört der Wertzuwachs eines Unternehmens oder einer Praxis automatisch zum Zugewinnausgleich.
Ein Ehevertrag für Unternehmer und Selbstständige sorgt dafür, dass Ihr Lebenswerk nicht zur Verhandlungsmasse wird – und schützt sowohl Sie als auch Ihren Partner vor finanziellen Folgen.
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Warum Unternehmer einen Ehevertrag brauchen
Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ihr Betrieb allein ihnen gehört – doch rechtlich sieht es anders aus: Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass bei einer Scheidung Wertzuwächse des Unternehmens geteilt werden müssen.
Das kann zu erheblichen Problemen führen:
- Liquidität muss geschaffen werden, um den Ausgleich zu zahlen,
- Beteiligungen müssen verkauft oder neu bewertet werden,
- im schlimmsten Fall droht der Verlust der Unternehmensführung.
Ein Ehevertrag ermöglicht, diese Risiken auszuschließen
– durch klare Abgrenzung zwischen privatem und betrieblichem Vermögen.
Zugewinnausgleich & Betriebsvermögen
Der Zugewinnausgleich betrifft alles Vermögen, das während der Ehe hinzukommt – auch Firmenwert, Markenrechte, Immobilien oder Geschäftseinlagen.
Ein Unternehmer-Ehevertrag kann hier individuell ansetzen:
- Betriebsvermögen ausschließen, damit der Firmenwert unberührt bleibt,
- Wertzuwächse begrenzen, wenn z. B. nur der Privatanteil ausgeglichen wird,
- bewertbare Grenzen für Unternehmensanteile festlegen,
- Gewinnausschüttungen regeln, damit private Entnahmen sauber getrennt bleiben.
Beispiel:
Eine Ärztin baut während der Ehe ihre Praxis auf. Nach 10 Jahren Ehe und Scheidung müsste der gestiegene Praxiswert geteilt werden – obwohl der Ehepartner nie mitgearbeitet hat. Mit einem Ehevertrag bleibt die Praxis vollständig ihr Eigentum.
Ehevertragliche Regelungen für Selbstständige
Für Selbstständige ist es besonders wichtig, die Balance zwischen Partnerschutz und Unternehmensschutz zu wahren. Ein Ehevertrag kann flexibel gestaltet werden, um beide Seiten fair abzusichern:
Mögliche Vereinbarungen:
- Ausschluss oder Modifikation des Zugewinns (z. B. nur Privatvermögen wird geteilt)
- Trennung von Betriebs- und Privatvermögen
- Klar definierte Entschädigungen oder Abfindungen im Falle einer Trennung
- Regelung von Krediten, Bürgschaften oder Investitionen
- Unterhalt fair gestalten, z. B. bei Familienmitarbeit im Betrieb
Tipp:
Gerade bei jungen Unternehmen kann ein Ehevertrag verhindern, dass eine spätere Scheidung den Betrieb gefährdet – besonders in der Wachstumsphase.
Unternehmensanteile, Praxis & Beteiligungen schützen
Betriebsanteile, Kanzleien oder Gesellschaftsanteile sind oft schwer teilbar und kaum liquidierbar. Ein Ehevertrag schützt sie vor Zwangsverwertung oder Anteilsverkauf.
Regelungsoptionen im Vertrag:
- Festlegung, dass Unternehmensanteile vom Zugewinn ausgenommen sind,
- Stichtagsbewertung für faire Berechnung, falls Ausgleich fällig wird,
- Verbot der Zwangsbeteiligung des Ex-Partners am Betrieb,
- Regelung für die Entnahme von Gewinnen oder die Nutzung von Betriebsvermögen.
Auch Beteiligungen an Start-ups, Holdingstrukturen oder freiberuflichen Gesellschaften können einbezogen werden.
Experten-Tipp: Frühzeitig vorsorgen
Ein Ehevertrag ist für Unternehmer und Selbstständige kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein strategisches Instrument. Er schützt Ihr Lebenswerk – und bewahrt gleichzeitig Fairness gegenüber Ihrem Partner.
Viele Selbstständige schließen ihren Ehevertrag nach der Unternehmensgründung oder bei Expansion ab. Das schützt nicht nur Vermögen, sondern auch Mitarbeiter und Geschäftspartner.
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Jetzt Expertenfrage stellenNachfolge & Erbrecht im Ehevertrag
Unternehmer sollten auch den Erbfall bedenken: Ohne klare Regelung können Betriebsanteile automatisch an den Ehepartner übergehen – mit möglichen steuerlichen und organisatorischen Folgen.
Ein Ehevertrag kann:
- die Unternehmensnachfolge festlegen,
- Erbquoten individuell bestimmen,
- steuerliche Freibeträge optimal nutzen,
- die Verwaltung des Betriebsvermögens im Erbfall regeln.
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