Ehevertrag / Eigentum

Ehevertrag & Eigentum regeln – klare Verhältnisse schaffen 🏠

Wer ein Haus baut, Vermögen aufbaut oder gemeinsam investiert, sollte wissen: Ohne Ehevertrag kann Eigentum schnell zum Streitfall werden. Denn im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird sämtlicher Vermögenszuwachs während der Ehe bei einer Scheidung geteilt – unabhängig davon, wer bezahlt, gebaut oder finanziert hat.

Ein Ehevertrag mit klarer Eigentumsregelung schafft hier Sicherheit – für beide Partner. Er definiert, wem was gehört, wie Vermögenswerte behandelt werden und was im Falle einer Trennung passiert.

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Warum Eigentum im Ehevertrag geregelt werden sollte

Viele Paare gehen davon aus, dass „mein Haus" oder „dein Konto" auch nach der Eheschließung getrennt bleibt – das stimmt aber nur bedingt. Zwar bleibt persönliches Eigentum formal bestehen, doch Wertsteigerungen oder Tilgungen während der Ehe fließen in den Zugewinnausgleich ein.

Das kann zu Problemen führen, wenn:

  • ein Partner die Immobilie alleine besitzt, aber gemeinsam abbezahlt wird,
  • Renovierungen oder Investitionen aus gemeinsamem Einkommen stammen,
  • einer mehr in den Hausbau einbringt als der andere.
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Ein Ehevertrag klärt diese Punkte verbindlich

– und verhindert, dass bei einer Trennung Streit über „Wer hat was bezahlt?" entsteht.

Gemeinsames Haus oder Wohnung im Ehevertrag

Ein Haus oder eine Eigentumswohnung ist meist der größte Vermögenswert in einer Ehe. Deshalb sollte im Ehevertrag klar geregelt sein,

  • wem die Immobilie gehört,
  • wer die laufenden Kosten trägt,
  • wie Tilgungen angerechnet werden,
  • und was im Trennungsfall passiert.

Typische Regelungsbeispiele im Ehevertrag:

  • Ein Partner bleibt Alleineigentümer, der andere erhält keinen Anspruch auf Wertzuwachs.
  • Beide sind je zur Hälfte Eigentümer, mit vertraglich festgelegter Ausgleichszahlung bei Scheidung.
  • Das Haus wird im Vertrag einem Partner zugeordnet, der andere erhält eine Entschädigung.
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Mehr zur individuellen Gestaltung:

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Zugewinnausgleich & Eigentum

Der Zugewinnausgleich ist der zentrale Punkt, wenn es um Eigentum geht. Er bedeutet: Alles, was während der Ehe an Vermögen dazukommt – also auch Immobilienwertsteigerungen – wird geteilt.

Ohne Ehevertrag kann das dazu führen, dass:

  • der Hausbesitzer seinem Partner einen hohen Ausgleich zahlen muss,
  • gemeinsame Kredite doppelt belasten,
  • Vermögen in Liquidität umgewandelt werden muss (z. B. Verkauf des Hauses).

Ein Ehevertrag kann den Zugewinn einschränken oder ausschließen. Er legt fest, dass Wertzuwächse bei Immobilien nicht automatisch geteilt werden, wenn sie vor der Ehe erworben wurden oder durch Eigenleistung finanziert sind.

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Tipp:

Besonders bei Immobilien, die ein Partner vor der Ehe besitzt, ist eine Eigentumsregelung entscheidend – sonst wird der Wertzuwachs geteilt, selbst wenn der andere Partner nie gezahlt hat.

Schulden, Finanzierung & Haftung

Nicht nur Eigentum, auch Schulden sollten im Ehevertrag geregelt werden. Denn bei gemeinsamer Finanzierung (z. B. Hauskredit) haften Ehepartner häufig solidarisch, selbst wenn nur einer im Grundbuch steht.

Ein Ehevertrag kann festlegen,

  • wer im Trennungsfall die Restschuld übernimmt,
  • wie bereits geleistete Tilgungen angerechnet werden,
  • ob eine Entschädigung oder Ausgleichszahlung vorgesehen ist.
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Wichtig:

Wer Kredite oder Baufinanzierungen gemeinsam unterschreibt, sollte die Eigentumsverhältnisse immer schriftlich absichern – sonst drohen teure Streitigkeiten.

Ehevertrag & Vermögensschutz für Unternehmer

Wer eine Immobilie geschäftlich nutzt – etwa als Büro oder Betriebsgebäude – sollte im Ehevertrag klare Trennungen zwischen privatem und gewerblichem Eigentum festlegen. Das schützt das Unternehmen im Falle einer Scheidung vor Zwangsverwertung.

Ein Ehevertrag kann hier regeln,

  • dass Firmengebäude oder Betriebsvermögen nicht in den Zugewinn fallen,
  • welche Werte privat oder geschäftlich zugeordnet werden,
  • und welche Ausgleichsansprüche bestehen.
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Experten-Tipp: Eigentum richtig sichern

Egal ob Haus, Eigentumswohnung oder Kapitalanlage – ohne klare Vereinbarung riskieren Sie, dass Werte falsch verteilt oder doppelt angerechnet werden. Ein kurzer Vertragscheck zeigt, ob Ihr Eigentum rechtlich und steuerlich sicher geregelt ist.

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