Krankenkasse wechseln: So geht es sicher und einfach
Der Wechsel ist gesetzlich geregelt und einfach. Versicherungslücken sind ausgeschlossen.
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Fristen
12 Monate Bindung, danach 2 Monate Kündigungsfrist.
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GKV‑Radar startenSonderkündigungsrecht
Bei Beitragserhöhung entfällt die Bindungsfrist.
Wichtiger Hinweis
Bei Beitragserhöhungen können Sie innerhalb eines Monats ohne Bindungsfrist wechseln.
Ablauf
- 01
Neue Kasse wählen
Wählen Sie eine Krankenkasse mit besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen.
- 02
Antrag stellen
Die neue Kasse prüft Ihre Aufnahmeberechtigung.
- 03
Neue Kasse kündigt alte
Die neue Kasse übernimmt die Kündigung für Sie.
- 04
Arbeitgeber informieren
Bei abhängig Beschäftigten übernimmt die neue Kasse die Meldung.
Wichtig
Es kann keine Versicherungslücke entstehen.
Versicherungsschutz
Der gesetzliche Wechselprozess stellt sicher, dass Sie jederzeit versichert sind.
Häufige Fehler
Vermeiden Sie diese typischen Fehler beim Krankenkassenwechsel:
- 01
Selbst kündigen
Kündigen Sie niemals selbst – die neue Kasse übernimmt das für Sie.
- 02
Arbeitgeber nicht informieren
Bei abhängig Beschäftigten muss der Arbeitgeber informiert werden.
- 03
Laufende Behandlungen nicht klären
Stellen Sie sicher, dass alle Behandlungen abgesichert sind.
Fragen zum Krankenkassenwechsel
Die Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Danach können Sie mit 2 Monaten Kündigungsfrist wechseln.
Bei Beitragserhöhungen, Kassenfusionen oder Wohnortwechsel können Sie ohne Bindungsfrist wechseln.
Sie müssen nicht selbst kündigen. Die neue Kasse übernimmt das für Sie, wenn Sie den Antrag stellen.
Nein, der Wechsel ist gesetzlich so geregelt, dass keine Versicherungslücke entsteht. Die alte Kasse haftet bis zum Wechsel.
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