AGB B2B Leadkauf - Allgemeine Geschäftsbedingungen | SchadenHilfe
AGB (B2B) Leadkauf Noxalib GmbH / schadenhilfe.online
inkl. Anlage 1 (Datenverarbeitung & Rollen) + Anlage 2 (TOM-/Säulenanlage)
Stand: 22.04.2026
1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anbieter / Geltungsbereich
- Anbieterin ist die Noxalib GmbH (nachfolgend „Noxalib”), handelnd u. a. über www.schadenhilfe.online sowie zugehörige Leadstrecken/Landingpages (nachfolgend „Plattform”).
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Noxalib und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Leadkunde”) über den Erwerb und die Nutzung von Leads.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Leadkunden finden keine Anwendung, es sei denn, Noxalib stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Begriffe
- Lead ist ein Datensatz einer Interessentenanfrage inkl. der vom Interessenten eingegebenen Informationen und Kontaktdaten (insb. Mobilnummer und/oder E-Mail) sowie ggf. Metadaten (z. B. Zeitstempel, Quelle/Kampagne, Lead-ID).
- Interessent ist die natürliche Person, deren personenbezogene Daten im Lead enthalten sind.
- Exklusivlead ist ein Lead, der im Rahmen des jeweiligen Vertragsmodells nur einmal an einen Leadkunden übermittelt wird.
- Vergleich meint die vom Leadkunden gegenüber dem Interessenten zu erbringende Kernleistung: Erstellung eines Versicherungs-/Produkt-/Tarifvergleichs bzw. einer vergleichenden Gegenüberstellung anhand der Anfrage.
3. Vertragsgegenstand / Leistung
- Noxalib generiert und veredelt Leads über eigene Online-Strecken sowie über Kooperations-/Partnerquellen und stellt diese dem Leadkunden zur Bearbeitung bereit.
- Noxalib schuldet – soweit nicht ausdrücklich als Qualitätsstufe/Validierung vereinbart – keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Abschlussquote), sondern die Bereitstellung von Leads gemäß vereinbartem Themenbereich/Filter und den vertraglichen Parametern.
4. Zugang / Registrierung / KYC-Freischaltung
- Der Leadbezug setzt eine Registrierung und die Freischaltung als Leadkunde voraus.
- Der Zugang ist nicht öffentlich. Noxalib führt vor Freischaltung eine Unternehmens-, Identitäts- und Compliance-Prüfung (KYC) durch. Noxalib kann hierfür geeignete Nachweise verlangen (z. B. Handelsregisterauszug, Vertretungsnachweise, Erlaubnisse/Registrierungen, Kontaktdaten, Beschwerde-/Datenschutzprozesse).
- Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Noxalib kann Freischaltungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aussetzen oder widerrufen.
5. Vertragsschluss / Bereitstellung
- Preise, Pakete, Filter, Regionen, Kategorien und Bereitstellungswege ergeben sich aus Angebot/Einzelvertrag, Portalbuchung oder schriftlicher Vereinbarung.
- Die Bereitstellung erfolgt je nach Setup über Portal, Schnittstelle/API, E-Mail oder CRM-Übergabe. Maßgeblich für Nachweisführung und Reklamation ist die jeweilige Lead-ID.
6. Exklusivität
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Leads als Exklusivleads bereitgestellt und nur einmal an einen Leadkunden übermittelt.
- Wiederholte Eingaben durch denselben Interessenten (z. B. erneute Anfrage) können technisch als neue Leads entstehen und werden über die Dublettenregelung (Ziff. 15) adressiert.
7. Preise / Abrechnung / Verzug
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist Noxalib berechtigt, Zugänge zu sperren, Leistungen zurückzuhalten sowie Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten nach gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
2) Pflichten des Leadkunden (Kern-Compliance)
8. Qualifikation / Erlaubnisse / Rechtskonformität
- Der Leadkunde sichert zu, dass er alle erforderlichen gewerbe-, berufs- und aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für seine Tätigkeit erfüllt und dauerhaft aufrechterhält.
- Der Leadkunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften, insbesondere DSGVO/BDSG sowie der Regeln zur werblichen Kontaktaufnahme (UWG) und ggf. branchenspezifischer Normen.
- Der Leadkunde nutzt Leads ausschließlich zur Bearbeitung der konkreten Anfrage, zur Erstellung eines Vergleichs und zur damit unmittelbar zusammenhängenden Kommunikation, soweit rechtlich zulässig.
9. Zentrale Leistungspflicht: Vergleichserstellung
- Der Leadkunde verpflichtet sich, für die jeweilige Leadsparte willens und in der Lage zu sein, dem Interessenten einen Vergleich zu erstellen und diesen Vergleich tatsächlich anzubieten/zu erbringen.
- Art und Umfang des Vergleichs liegen – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – im fachlichen Ermessen des Leadkunden.
- Der Leadkunde informiert Noxalib unverzüglich, wenn die Vergleichsfähigkeit (z. B. wegen fehlender Erlaubnis/Qualifikation oder organisatorischer Einschränkung) ganz oder teilweise wegfällt. Noxalib ist berechtigt, den Leadbezug in der betroffenen Sparte sofort zu sperren.
10. Kontaktaufnahme / Kanäle / Nachweise
- Noxalib stellt dem Leadkunden die vom Interessenten angegebenen Kontaktdaten (insb. Mobilnummer und/oder E-Mail) zur Verfügung, soweit diese im Rahmen der Anfrage erhoben wurden.
- Der Leadkunde darf den Interessenten nur kontaktieren, wenn und soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht und die Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Anfrage/Vergleichserstellung steht.
- Telefon: Telefonische Kontaktaufnahme darf nur erfolgen, wenn sie rechtlich zulässig ist. Der Leadkunde dokumentiert Zeitpunkt, Inhalt und Rechtsgrundlage der Kontaktaufnahme.
- E-Mail: Der Leadkunde darf die E-Mail-Adresse nur nutzen, wenn hierfür eine erforderliche Einwilligung/Legitimation nachweisbar vorliegt oder der Leadkunde diese vor Versand rechtssicher beim Interessenten einholt und dokumentiert.
- SMS / Messenger (z. B. WhatsApp):
- Eine Mobilnummer kann technisch auch für SMS/Messenger nutzbar sein. Eine Verwendung für vertriebliche Inhalte setzt eine entsprechende rechtliche Zulässigkeit voraus.
- Soweit im Lead eine Verifizierung/Bestätigung (z. B. WhatsApp-Antwort oder SMS-Bestätigung) vermerkt ist, bleibt der Leadkunde für die rechtmäßige Nutzung des jeweiligen Kanals verantwortlich und führt den erforderlichen Nachweis.
- Der Leadkunde führt eine revisionssichere Dokumentation über Kontaktaufnahme, Nachweise/Einwilligungen/Legitimationen, Bearbeitungsstatus, Widersprüche und Löschungen mindestens Lead-ID-bezogen.
11. Verbot der unbefugten Weitergabe / Zweckbindung
- Der Leadkunde darf personenbezogene Daten aus Leads nicht an Dritte weitergeben, verkaufen oder offenlegen, außer soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich und datenschutzkonform umgesetzt ist (z. B. IT-Dienstleister als Auftragsverarbeiter mit AV-Vertrag).
- Untersagt sind insbesondere: Listbuilding/Adressanreicherung außerhalb des Anlasses, Profilbildung außerhalb des Anlasses, Massenaussendungen ohne Fallbezug sowie Weitergabe an themenfremde Dritte.
12. Betroffenenrechte / Widerspruch / Löschung (inkl. Weitergabe)
- Der Leadkunde richtet Prozesse ein, um Betroffenenanfragen (z. B. Auskunft, Löschung, Einschränkung, Widerspruch) unverzüglich zu bearbeiten.
- Geht beim Leadkunden ein Widerspruch gegen Kontaktaufnahme oder ein Löschverlangen ein, hat der Leadkunde unverzüglich
- die weitere Kontaktaufnahme zu unterlassen (soweit keine zwingenden Gründe entgegenstehen),
- die Daten nach Maßgabe der DSGVO zu löschen bzw. zu sperren, und
- Noxalib spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnis in Textform zu informieren (mindestens Lead-ID, Datum, Art des Begehrens).
- Soweit der Leadkunde zulässig Dienstleister eingebunden hat, stellt er sicher, dass Löschung/Widerspruch auch dort umgesetzt wird.
- Der Leadkunde bestätigt Noxalib auf Anfrage die Umsetzung (z. B. Bestätigung/Protokollauszug).
13. Beschwerden / Missbrauch / Sanktionen (Cut-off)
- Noxalib kann Beschwerden und Hinweise auf missbräuchliche Nutzung prüfen. Der Leadkunde unterstützt die Aufklärung unverzüglich.
- Bei Verstößen gegen diese AGB (insb. unzulässige Kontaktaufnahme, unbefugte Weitergabe, Missachtung von Widerspruch/Löschung, Vergleichspflichtverletzung) ist Noxalib berechtigt, insbesondere
- den Zugang und Leadbezug sofort zu sperren (Cut-off),
- den Vertrag außerordentlich zu kündigen,
- Schadensersatz geltend zu machen.
- Der Leadkunde stellt Noxalib von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem schuldhaften Verstoß des Leadkunden beruhen (inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten).
3) Reklamation / Dubletten / Ersatz
14. Reklamationsfähige Gründe
Reklamationsfähig sind Leads, wenn nachweislich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Dublette gemäß Ziff. 15,
- Fake / offensichtlich unplausibel (Kontaktdaten oder Angaben sind ersichtlich erfunden oder technisch unbrauchbar),
- Sperrliste (Treffer gegen eine vom Leadkunden rechtmäßig geführte und Noxalib vorab bereitgestellte Sperrliste),
- Nicht existierend / nicht kontaktierbar (Interessent ist unter den angegebenen Kontaktdaten objektiv nicht erreichbar/nicht existent), sofern der Leadkunde dokumentierte Kontaktversuche nachweist.
15. Dublettenregel (14 Tage, identischer Vorgang, Mobilnummer)
- Eine Dublette liegt vor, wenn Noxalib dem Leadkunden innerhalb von 14 Tagen erneut einen Lead bereitstellt, der denselben Kunden und denselben Vorgang betrifft und bei dem die Mobiltelefonnummer identisch ist sowie der Kundenname übereinstimmt (nachfolgend „Dublettenlead”).
- Maßgeblich ist der Zeitraum von 14 Tagen ab Bereitstellung des ersten Leads mit identischer Mobiltelefonnummer.
16. Reklamationsprozess (Sammelliste je Kalendermonat)
- Reklamationen werden ausschließlich als Sammelliste je Kalendermonat eingereicht (z. B. „Sammelliste April”, „Sammelliste Mai”).
- Die Sammelliste ist spätestens bis zum Ende des Folgemonats in Textform vorzulegen (Beispiel: Leads aus April → Einreichung bis 31. Mai).
- Die Sammelliste muss mindestens enthalten: Lead-ID, Datum der Bereitstellung, Reklamationsgrund, kurze Begründung/Nachweis (z. B. Dublette: Referenz-Lead-ID; Sperrliste: Hinweis; Nicht-kontaktierbar: Kontaktversuchsdokumentation).
- Noxalib prüft die Reklamationen innerhalb angemessener Frist und teilt das Ergebnis in Textform mit.
17. Ausgleich
- Bei berechtigter Reklamation erfolgt der Ausgleich grundsätzlich durch Ersatzleads in vergleichbarer Kategorie/Qualität.
- Ein Anspruch auf Auszahlung/Gutschrift besteht nur, soweit ausdrücklich vereinbart.
4) Datenschutz / Sicherheit / Vorfälle
18. Datenschutzanlagen
- Die Parteien schließen ergänzend die Anlage 1 (Datenverarbeitung & Rollen) und Anlage 2 (TOM-/Säulenanlage). Diese Anlagen sind Bestandteil des Vertrags.
- Der Leadkunde trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
19. Datenschutzvorfälle
Datenschutzverletzungen mit Bezug zu Leads sind Noxalib unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden zu melden.
5) Laufzeit / Haftung / Schlussbestimmungen
20. Laufzeit / Kündigung
Laufzeiten ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
21. Haftung
- Noxalib haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Noxalib nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Noxalib übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg des Leadkunden.
22. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Noxalib.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anlage 1: Datenverarbeitung & Rollen (Kurzfassung)
1. Gegenstand
Diese Anlage regelt die datenschutzrechtliche Einordnung, Schnittstellenpflichten und Prozesse für Leads zwischen Noxalib und dem Leadkunden.
2. Rollenmodell
- Noxalib verarbeitet personenbezogene Daten zur Leadgenerierung, Leadveredelung/Recherche, Qualitätssicherung, Protokollierung, Bereitstellung, Reklamationsbearbeitung sowie zur Koordination von Betroffenenanfragen (Weiterleitung/Abgleich).
- Leadkunde verarbeitet personenbezogene Daten zur Kontaktaufnahme, Vergleichserstellung und ggf. Beratung/Angebotslegung in eigener Verantwortung.
- Jede Partei ist grundsätzlich Verantwortlicher für ihren jeweiligen Verarbeitungsschritt. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit wird nur begründet, wenn Zwecke und Mittel der Verarbeitung gemeinsam festgelegt werden; dies ist ggf. gesondert zu dokumentieren.
3. Transparenz / Nachweise
- Noxalib führt – soweit technisch umgesetzt – ein Empfängerregister (Lead-ID, Zeitpunkt, Empfänger).
- Der Leadkunde führt Nachweise zur Zulässigkeit der Kontaktaufnahme (UWG/DSGVO), einschließlich Dokumentation von Einwilligungen/Legitimationen und Widersprüchen.
4. Betroffenenrechte / Widerspruch / Löschung
- Erreicht eine Betroffenenanfrage eine Partei, bearbeitet diese Partei die Anfrage in ihrem Verantwortungsbereich und informiert die jeweils andere Partei, soweit dies zur konsistenten Umsetzung erforderlich ist (Lead-ID-basiert, Datenminimierung).
- Widerspruch/Löschung werden zwischen den Parteien unverzüglich koordiniert; Frist zur Weiterleitung durch den Leadkunden an Noxalib: 24 Stunden (vgl. AGB Ziff. 12).
5. Auftragsverarbeiter
Jede Partei verpflichtet eigene Dienstleister als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO), sofern anwendbar, und stellt angemessene TOMs sicher.
Anlage 2: TOM-/Säulenanlage (kompakt)
Säule 1 – Zugriff & Berechtigungen Rollen-/Rechtekonzept, starke Passwörter, MFA wo möglich, least privilege.
Säule 2 – Protokollierung & Nachvollziehbarkeit Empfängerregister je Lead-ID; Log von Übermittlung/Export; Bearbeitungsstatus.
Säule 3 – Datenminimierung & Zweckbindung Verarbeitung nur für Anfrage/Vergleich; Verbot von Listbuilding; Retention-/Löschkonzept.
Säule 4 – Übertragung & Speicherung TLS bei Übertragung; sichere Speicherung; Schutz von API-Keys/Token; Zugriffstrennung.
Säule 5 – Betroffenenprozesse (operativ) Standardworkflow: Eingang → Ticket → Weiterleitung binnen 24h → Umsetzung → Bestätigung → Nachkontrolle.
Säule 6 – Incident Response Meldewege, interne Verantwortlichkeiten, 24h-Benachrichtigung zwischen Parteien, Eskalationsstufen.